Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sunflash am 09. August 2008, 09:10:31
-
Hallo zusammen,
es ist ja schon so viel über das Thema geschrieben worden. Nun sieht es bei mir ein wenig komplizierter aus, denke ich.
Ich befinde mich in der WVP.
Zu meiner Arbeitsstelle sind es täglich 200km. Bekomme monatlich Fahrtkosten und Verpflegungsgeld von meinem AG extra auf mein Konto überwiesen. Das sind ca. 300 Euro. Mein Einkommen liegt bei 2200 Euro .
Jetzt die Frage, sind die Fahrtkosten und Verpflegungsgeld pfändungsfrei, oder muss ich die abtreten?
lg aus m Ruhrpott..
-
N'Abend,
das würde ich auch sehr gern wissen!
Schönen Gruß und danke im Voraus für eine sachdienliche Auskunft!
-
Aufwandsentschädigungen sind pfändungsfrei.
Sofern Sie das Übliche nicht übersteigen.
Liegen Sie also mit den tatsächlichen Aufwendungen in diesem Bereich (300,-), wäre es o.k.