Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: FrutzeFlunk am 03. August 2011, 10:28:59
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Hallo Foris,
wir haben ein Problem und hoffen, dass uns hier weitergeholfen werden kann.
Der Vater meiner Stieftochter (20) ist seit einigen Jahren in der Inso. Aufgrund seiner bisherigen Unterhaltspflicht (die vor zwei Tagen endete, hat er natürlich einen höheren Pfändungsfreibetrag bekommen. Soweit so gut!
Vor drei MOnaten erklärte er seiner Tochter, dass er nun keinen Unterhalt mehr zahlen wolle, da sie sich ja etwas dazuverdienen könne. Diese Angaben hat er aber nicht vor dem Insverwalter gemacht. Jetzt möchte der Insverwalter abklären bis wann UNterhalt gezahlt wurde und befragt nun unsere Tochter.
Fragen:
1. Was kann passieren, wenn sie ehrlich antwortet?
2. Was kann passieren, wenn sie falsche Angaben macht (sie ist seit 2 Tagen Beamtin)?
Danke an alle Antwortenden
Frutze
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Fragen:
1. Was kann passieren, wenn sie ehrlich antwortet?
-> dann kommt Sie in den Himmel und der TH kann tun was er meint tun zu müssen.
2. Was kann passieren, wenn sie falsche Angaben macht (sie ist seit 2 Tagen Beamtin)?
- die Frage ist doch, ob Sie überhaupt antworten soll/muss. Eine Ausklunftspflicht gibt es nicht. Ich würde, bevor ich etwas zusammendichte, im Zweifel einfach garnichts dichten.
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Hallo Feuerwald,
danke erstmal für deine Antwort. Wir wussten gar nicht, dass man dort nicht antworten muss.
Nur ist es so, dass der Vater sie bequatscht, "zu seinen Gunsten" auszusagen, sodass sie sich in einer moralischen Zwickmühle fühlt. Daher noch einmal meine Frage, welche Konsequenzen folgen wahrscheinlich für den Vater,
wenn sie die Wahrheit sagt oder (würde ihm nicht einfach die Möglichkeit gegeben, die entsprechende Summe an den TH nachzuzahlen, also nach dem entsprechenden Pfändungsfreibetrag, und gut iss!)
wie du sagst die Auskunft verweigert?
Gruß
Frutze
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Eine Auskunftspflicht der Tochter gegenüber dem Treuhänder besteht nicht.
Der Treuhänder hat keine Befugnis festzusetzen, bis wann und in welcher Höhe eine Person - hier die Tochter - unterhaltsberechtigt war. Wenn er der Meinung ist, eine Unterhaltspflicht besehe nicht mehr, kann er einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen, für die Zukunft diese Person unberücksichtigt zu lassen.
Die Entscheidung fällt das Insolvenzgericht.
Es ist auch nicht relevant für das Insolvenzverfahren, ob der Unterhalt für diese letzten Monate noch gezahlt wurde, denn seitens der Tochter besteht die Möglichkeit, eine Klage auf Unterhalt gegen den Vater zu erheben und einzufordern. Der Unterhaltsanspruch hat bis zum Eintritt in das Beamtenverhältnis bestanden und war durchsetzbar. Das nicht zahlen des Unterrhalts ist bei einer Prüfung, ob die betreffende Person als unterhaltsberechtigt anzusehen ist, relevant, aber nur dann. Solange die Unterhaltsberechtigung für die Zukunft nicht angezweifelt wird, ist es für das Insolvenzverfahren nicht von Belang.
Um die Tochter nicht in einen Gewissenskonflikt zu bringen würde ich raten, keine Angaben gegenüber dem Treuhänder zu machen.
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"falsche" Angaben sind grundsätzlich nicht zu empfehlen.
Dann doch ehr keine Antwort.