"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Falschangaben Unterhalt  (Gelesen 2582 mal)

FrutzeFlunk

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Falschangaben Unterhalt
« am: 03. August 2011, 10:28:59 »

Hallo Foris,

wir haben ein Problem und hoffen, dass uns hier weitergeholfen werden kann.
Der Vater meiner Stieftochter (20) ist seit einigen Jahren in der Inso. Aufgrund seiner bisherigen Unterhaltspflicht (die vor zwei Tagen endete, hat er natürlich einen höheren Pfändungsfreibetrag bekommen. Soweit so gut!
Vor drei MOnaten erklärte er seiner Tochter, dass er nun keinen Unterhalt mehr zahlen wolle, da sie sich ja etwas dazuverdienen könne. Diese Angaben hat er aber nicht vor dem Insverwalter gemacht. Jetzt möchte der Insverwalter abklären bis wann UNterhalt gezahlt wurde und befragt nun unsere Tochter.

Fragen:
1. Was kann passieren, wenn sie ehrlich antwortet?
2. Was kann passieren, wenn sie falsche Angaben macht (sie ist seit 2 Tagen Beamtin)?

Danke an alle Antwortenden

Frutze
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Falschangaben Unterhalt
« Antwort #1 am: 03. August 2011, 13:21:39 »

Fragen:
1. Was kann passieren, wenn sie ehrlich antwortet?

-> dann kommt Sie in den Himmel und der TH kann tun was er meint tun zu müssen. 

2. Was kann passieren, wenn sie falsche Angaben macht (sie ist seit 2 Tagen Beamtin)?

- die Frage ist doch, ob Sie überhaupt antworten soll/muss. Eine Ausklunftspflicht gibt es nicht. Ich würde, bevor ich etwas zusammendichte, im Zweifel einfach garnichts dichten.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

FrutzeFlunk

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Falschangaben Unterhalt
« Antwort #2 am: 03. August 2011, 14:54:48 »

Hallo Feuerwald,

danke erstmal für deine Antwort. Wir wussten gar nicht, dass man dort nicht antworten muss.
Nur ist es so, dass der Vater sie bequatscht, "zu seinen Gunsten" auszusagen, sodass sie sich in einer moralischen Zwickmühle fühlt. Daher noch einmal meine Frage, welche Konsequenzen folgen wahrscheinlich für den Vater,

wenn sie die Wahrheit sagt oder (würde ihm nicht einfach die Möglichkeit gegeben, die entsprechende Summe an den TH nachzuzahlen, also nach dem entsprechenden Pfändungsfreibetrag, und gut iss!)

wie du sagst die Auskunft verweigert?

Gruß

Frutze
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Falschangaben Unterhalt
« Antwort #3 am: 03. August 2011, 17:10:54 »

Eine Auskunftspflicht der Tochter gegenüber dem Treuhänder besteht nicht.
Der Treuhänder hat keine Befugnis festzusetzen, bis wann und in welcher Höhe eine Person - hier die Tochter - unterhaltsberechtigt war. Wenn er der Meinung ist, eine Unterhaltspflicht besehe nicht mehr, kann er einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen, für die Zukunft diese Person unberücksichtigt zu lassen.
Die Entscheidung fällt das Insolvenzgericht.

Es ist auch nicht relevant für das Insolvenzverfahren, ob der Unterhalt für diese letzten Monate noch gezahlt wurde, denn seitens der Tochter besteht die Möglichkeit, eine Klage auf Unterhalt gegen den Vater zu erheben und einzufordern. Der Unterhaltsanspruch hat bis zum Eintritt in das Beamtenverhältnis bestanden und war durchsetzbar. Das nicht zahlen des Unterrhalts ist bei einer Prüfung, ob die betreffende Person als unterhaltsberechtigt anzusehen ist, relevant, aber nur dann. Solange die Unterhaltsberechtigung für die Zukunft nicht angezweifelt wird, ist es für das Insolvenzverfahren nicht von Belang.

Um die Tochter nicht in einen Gewissenskonflikt zu bringen würde ich raten, keine Angaben gegenüber dem Treuhänder zu machen.
« Letzte Änderung: 03. August 2011, 17:13:25 von Der_Alte »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Falschangaben Unterhalt
« Antwort #4 am: 03. August 2011, 17:11:35 »

"falsche" Angaben sind grundsätzlich nicht zu empfehlen.
Dann doch ehr keine Antwort.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz