"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge  (Gelesen 2817 mal)

Kai68

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge
« am: 16. Dezember 2009, 11:25:19 »

Hallo

Ich habe dieses Thema hier nocht finden können.
Vielleicht kann mir jemand helfen.

Insolvenzverfahren läuft bereits seit Mai 2005 und mein Gehalt ist seit Februar 2002 gepfändet.

Bis zum Mai 2009 wurden von meinem Arbeitgeber die pfänbaren Beträge korrekt berechnet.

Meine Insolvenzverwalterin teilte mir nun schriftlich mit, dass ab Mai 2009 zwei ??? unterhaltberechtigten Person berechnet wurden.

Richtig wäre nur eine unterhaltberechtigte Tochter.

Ich soll nun den gesamten Betrag in Höhe von ca. 1200 € per sofort begleichen.

Diese Zahlung kann ich jedoch nicht leisten.

Wie kann ich am besten vorgehen?

Ist eine Ratenzahlung möglich?


Danke

Gespeichert
 

wiwo

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2009, 12:19:02 »

Hallo Kai68,

vermutlich liegt hier ein Fehler Ihres Arbeitgebers vor und Sie sollten eine Lösung des Problems auch dort suchen.

Gespeichert
Gruß
wiwo
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge
« Antwort #2 am: 16. Dezember 2009, 15:07:42 »

Bis zum Mai 2009 wurden von meinem Arbeitgeber die pfänbaren Beträge korrekt berechnet.
Meine Insolvenzverwalterin teilte mir nun schriftlich mit, dass ab Mai 2009 zwei ??? unterhaltberechtigten Person berechnet wurden.

- öhm, hat sich denn ab Mai 2009 etwas an der Zahl der unterhaltspflichtigen Personen geändert? Wie kommt der Arbeitgeber dazu, zwei Personen zu berücksichtigen, wenn es nur eine Person gibt? Einfach so?
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Kai68

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge
« Antwort #3 am: 16. Dezember 2009, 15:32:59 »

Mein Arbeitgeber wurde umgehend durch mich informiert, dass sich seit Mai 2005 nichts geänderte hatte.
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2009, 17:16:23 von Kai68 »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge
« Antwort #4 am: 16. Dezember 2009, 19:31:25 »

Verheiratet + 1 Kind sind doch 2  Oder?
In dieser Konstellation bedarf es eines Beschlusses des Insogerichtes und nicht der Meinung des TH.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Kai68

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge
« Antwort #5 am: 16. Dezember 2009, 19:45:28 »

Ja der Beschluss liegt vor:

Nur meine Tochter ist unterhaltberechtigt...also eine Person
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge
« Antwort #6 am: 17. Dezember 2009, 11:46:59 »

Ja der Beschluss liegt vor:

- vom Insolvenzgericht oder aus der früheren Lohnpfändung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens? Und wenn ein Beschluss des Insolvenzgerichtes vorliegt, wieso berechnet der Arbeitgheber dann falsch?


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Kai68

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge
« Antwort #7 am: 18. Dezember 2009, 14:57:40 »

Beschluss vom InsO-Gericht liegt vor.
Warum es falsch berechnet wurde weiß ich nicht.
Habe meinen Arbeitgeber schon auf den Fehler hingewiesen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz