Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Kai68 am 16. Dezember 2009, 11:25:19

Titel: Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge
Beitrag von: Kai68 am 16. Dezember 2009, 11:25:19
Hallo

Ich habe dieses Thema hier nocht finden können.
Vielleicht kann mir jemand helfen.

Insolvenzverfahren läuft bereits seit Mai 2005 und mein Gehalt ist seit Februar 2002 gepfändet.

Bis zum Mai 2009 wurden von meinem Arbeitgeber die pfänbaren Beträge korrekt berechnet.

Meine Insolvenzverwalterin teilte mir nun schriftlich mit, dass ab Mai 2009 zwei ??? unterhaltberechtigten Person berechnet wurden.

Richtig wäre nur eine unterhaltberechtigte Tochter.

Ich soll nun den gesamten Betrag in Höhe von ca. 1200 € per sofort begleichen.

Diese Zahlung kann ich jedoch nicht leisten.

Wie kann ich am besten vorgehen?

Ist eine Ratenzahlung möglich?


Danke

Titel: Re: Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge
Beitrag von: wiwo am 16. Dezember 2009, 12:19:02
Hallo Kai68,

vermutlich liegt hier ein Fehler Ihres Arbeitgebers vor und Sie sollten eine Lösung des Problems auch dort suchen.

Titel: Re: Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge
Beitrag von: Feuerwald am 16. Dezember 2009, 15:07:42
Bis zum Mai 2009 wurden von meinem Arbeitgeber die pfänbaren Beträge korrekt berechnet.
Meine Insolvenzverwalterin teilte mir nun schriftlich mit, dass ab Mai 2009 zwei ??? unterhaltberechtigten Person berechnet wurden.

- öhm, hat sich denn ab Mai 2009 etwas an der Zahl der unterhaltspflichtigen Personen geändert? Wie kommt der Arbeitgeber dazu, zwei Personen zu berücksichtigen, wenn es nur eine Person gibt? Einfach so?
Titel: Re: Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge
Beitrag von: Kai68 am 16. Dezember 2009, 15:32:59
Mein Arbeitgeber wurde umgehend durch mich informiert, dass sich seit Mai 2005 nichts geänderte hatte.
Titel: Re: Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge
Beitrag von: paps am 16. Dezember 2009, 19:31:25
Verheiratet + 1 Kind sind doch 2  Oder?
In dieser Konstellation bedarf es eines Beschlusses des Insogerichtes und nicht der Meinung des TH.
Titel: Re: Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge
Beitrag von: Kai68 am 16. Dezember 2009, 19:45:28
Ja der Beschluss liegt vor:

Nur meine Tochter ist unterhaltberechtigt...also eine Person
Titel: Re: Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge
Beitrag von: Feuerwald am 17. Dezember 2009, 11:46:59
Ja der Beschluss liegt vor:

- vom Insolvenzgericht oder aus der früheren Lohnpfändung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens? Und wenn ein Beschluss des Insolvenzgerichtes vorliegt, wieso berechnet der Arbeitgheber dann falsch?


Titel: Re: Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge
Beitrag von: Kai68 am 18. Dezember 2009, 14:57:40
Beschluss vom InsO-Gericht liegt vor.
Warum es falsch berechnet wurde weiß ich nicht.
Habe meinen Arbeitgeber schon auf den Fehler hingewiesen.