Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: misaly am 19. Dezember 2010, 18:03:40
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Hallo,
habe mein gerade meinen Pfändungsbetrag für diesen Monat ausgerechnet. inkl. Weihnachtsgeld usw. Bei der Durchsicht meiner Unterlagen, fiel mir Zufällig auf, dass ich letztes Jahr Weihnachten den Pfändungsbetrag falsch berechnet habe. Um es kurz zu machen, ich habe € 49,- zu wenig an den Treuhänder überwiesen. Bisher ist dies scheinbar niemandem aufgefallen. Zumindest hat sich keiner bei mir gemeldet. Jetzt könnte ich einen Ratschlag gebrauchen, wie ich mich am Besten verhalten soll?! Das Geld einfach kommentarlos überweisen oder einen Brief schreiben, was meint ihr?
Grüßle
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Ich würde erstmal nichts unternehmen! Wo kein Kläger, da kein Richter.
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Wenn dann doch mal einer klagt? Wäre die RSB in Gefahr?
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Dann zahlen sie den Betrag nach! Fehler darf jeder machen! Es geht hier ja nicht um Riesen summen!