Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: misaly am 19. Dezember 2010, 18:03:40

Titel: Falsche Berechnung/Zuwenig abgeführt.
Beitrag von: misaly am 19. Dezember 2010, 18:03:40
Hallo,

habe mein gerade meinen Pfändungsbetrag für diesen Monat ausgerechnet. inkl. Weihnachtsgeld usw. Bei der Durchsicht meiner Unterlagen, fiel mir Zufällig auf, dass ich letztes Jahr Weihnachten den Pfändungsbetrag falsch berechnet habe. Um es kurz zu machen, ich habe € 49,- zu wenig an den Treuhänder überwiesen. Bisher ist dies scheinbar niemandem aufgefallen. Zumindest hat sich keiner bei mir gemeldet. Jetzt könnte ich einen Ratschlag gebrauchen, wie ich mich am Besten verhalten soll?! Das Geld einfach kommentarlos überweisen oder einen Brief schreiben, was meint ihr?

Grüßle
Titel: Re: Falsche Berechnung/Zuwenig abgeführt.
Beitrag von: Fallera am 19. Dezember 2010, 18:25:52
Ich würde  erstmal nichts unternehmen! Wo kein Kläger, da kein Richter.
Titel: Re: Falsche Berechnung/Zuwenig abgeführt.
Beitrag von: misaly am 19. Dezember 2010, 20:00:39
Wenn dann doch mal einer klagt? Wäre die RSB in Gefahr?
Titel: Re: Falsche Berechnung/Zuwenig abgeführt.
Beitrag von: Fallera am 19. Dezember 2010, 21:27:53
Dann zahlen sie den Betrag nach! Fehler darf jeder machen! Es geht hier ja nicht um Riesen summen!