Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: rio-bravo am 18. Oktober 2014, 15:16:04

Titel: Fast geschafft !
Beitrag von: rio-bravo am 18. Oktober 2014, 15:16:04
Hallo Gemeinde,

meine WVP endete am 01.10.2014.  :juchu:

Heute bekam ich ein Schreiben vom Insolvenzgericht mit folgendem Inhalt der Wortwörtlich wie folgt lautet:

In dem Restschulbefreiungsverfahren endete die Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode)
mit dem 01.10.2014.

Es ist daher beabsichtigt Ihnen gemäß § 300 Abs.InsO die Restschulbefreiung zu erteilen.

Sie erhalten daher Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Zugang dieses Schreibens.

Dieses Schreiben gilt als gerichtliche Anhörung im Sinne des § 300 InsO.

Mit freundlichen Grüßen.


Meine Frage wäre:
Muss ich jetzt etwas Unternehmen oder war das nur ein Hinweis ?

Meine letzte Frage wäre noch:

Mein Treunhändler sagte mir bei Eröffnung des Verfahrens, dass wenn ich freiwillig einen bestimmten Betrag im Monat freiwillig überweise (ich bin unter der Pfändungsgrenze),
was ich auch gemacht habe, ich am Ende evtl. die Gebühren evtl. damit getilgt habe.
Ist das richtig ?

Vielen Dank auch an allen die mir die ganze Zeit mit freundlichen Antworten mir zur Seite standen und sehr geholfen haben.

Ansonsten drücke ich allen die noch mitten drin sind, alles,alles Gute und nicht verzweifeln.


                                     
Titel: Re: Fast geschafft !
Beitrag von: Insokalle am 22. Oktober 2014, 18:45:49
Eine gerichtliche Anhörung ist nicht nur ein Hinweis. Wenn es aber nichts zu schreiben gibt, brauchen Sie nicht zu antworten.

Mag sein, dass Sie die jährlichen Gebühren für den TH in der WVP bezahlt haben.
Aber was ist mit den Kosten aus dem eigentlichen Insolvenzverfahren? Sind die auch bezahlt? Ggf. abwarten, ob nach der Erteilung der RSB noch eine Abrechnung vom Gericht kommt.