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Autor Thema: Fehler vom TH  (Gelesen 2824 mal)

ballycoola

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Fehler vom TH
« am: 10. März 2017, 13:28:26 »

Hallo,

Hier ein Auszug einer Email, die ich heute von meinem TH erhalten habe:

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Bezüglich des Rückstandes verhält es sich so, dass mit dem Einreichen des Schlussberichtes eine neue Excel-Aufstellung angelegt wird. Hier wurden die offenen Pfändungsbeträge für die Monate Oktober 2014 bis einschließlich Juni 2015 nicht übernommen. Diese betrugen xxxx EUR. Am 20.08.2015 zahlte sodann die Deutsche Post AG den Rückstand in Höhe von xxxx EUR. Da dieser in der neuen Aufstellung fälschlicherweise nicht übernommen wurde, wurde die Zahlung der Deutschen Post AG als Überschuss eingebucht.
 
Daher besteht derzeit noch ein Rückstand in Höhe von xxxx EUR. Wie Ihnen bereits angeboten, können Sie diesen auch in geringeren Raten abzahlen. Ich bitte nochmals um Verzeihung des Büroversehens.
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Es kann doch nicht sein, dass ich das jetzt zahlen muss, oder?
Immerhin hat der TH den Rückstand, den ich im Übrigen auch nicht von der Deutschen Post Ag ausgezahlt bekam, nachgezahlt bekommen. Kann der mich jetzt für Fehler seiner Angestallten haftbar machen?

Gruß
ballycoola
« Letzte Änderung: 10. März 2017, 13:31:03 von ballycoola »
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Der_Alte

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Antw:Fehler vom TH
« Antwort #1 am: 10. März 2017, 23:17:20 »

Sorry, versteh ich nicht ganz. Bitte etwas detaillierter, damit die Sache klar und Hilfestellung möglich wird.
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ballycoola

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Antw:Fehler vom TH
« Antwort #2 am: 11. März 2017, 18:43:33 »

Ich bin genauso verwirrt.
Ich sehe das so:

Die Post AG hat Pfändungsbeträge nicht abgeführt, sie mir aber auch nicht ausgezahlt. Irgendwann habe die das bemerkt und die Summe an de TH nachgezahlt.
In der Zwischenzeit hat der TH, warum auch immer, eine neue Exceltabelle über mein Massekonto angelegt, wo sie aber vergessen haben, den Rückstand mit zu übernehmen. Als nun der Rückstand von der Post AG ausgeglichen wurde, haben die, da ja auf den neuen Tabelle kein Rückstand verzeichnet war, das Geld einfach als Überschuss verbucht.
Jetzt haben die aber gemerkt, dass sie bei Übernahme in die neue Tabelle einen Fehler gemacht haben (Rückstand nicht übernommen) , und haben just den Betrag, den sie als Überschuss verbucht haben, wieder als Rückstand übernommen und wollen nun das Geld von mir nachgezahlt haben.

Sie wollen also einen Betrag von mir nochmal haben, den sie quasi in ihrem System verbummelt haben.
Wieso sie den Betrag, den sie ja als Überschuss verbucht haben, nicht zurück buchen können, weiß ich nicht.
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waldi

Antw:Fehler vom TH
« Antwort #3 am: 12. März 2017, 09:02:09 »

Wieso sie den Betrag, den sie ja als Überschuss verbucht haben, nicht zurück buchen können, weiß ich nicht.
Wohl weil er zwischenzeitlich an die Gläubiger verteilt wurde ...

Das aber kann nicht Problem des Schuldners ein.
Wenn keine Einigung mit dem TH hier möglich ist, würde ich das Gericht um Mithilfe bitten.
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ballycoola

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Antw:Fehler vom TH
« Antwort #4 am: 12. März 2017, 12:42:39 »

Danke erst mal für die Antworten und danke, dass sie da genauso denken wie ich.
Ich habe mich aber nun dazu entschlossen, das einfach zu zahlen. Es ist eine Summe unter 50 € und auch, wenn es eigentlich ums Prinzip gehen müsste, so will ich nicht 10 Monate vor meiner RSB mit dem TH rumstreiten.
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