Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Miau am 24. März 2010, 23:49:46

Titel: Feier des Tages: endlich Aufhebung des InsoVerfahrens
Beitrag von: Miau am 24. März 2010, 23:49:46
Heute habe ich den Beschluß zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens bekommen.
Der Beschluß wurde am 15.01.2010 vom Gericht angeordnet. Aber erst heute 24.03.10 hab ich ihn bekommen. Boah!

Da kein Gläubiger die TH beauftragt hat mein Vermögen zu überwachen, kann ich nun ziemlich frei entscheiden und mir vom Vermögen alles kaufen was ich will, oder?
Titel: Re: Feier des Tages: endlich Aufhebung des InsoVerfahrens
Beitrag von: rookie am 25. März 2010, 10:31:04
Wenn sie noch Vermögen haben....was eigentlich nicht möglich ist, es sei denn sie haben noch irgendwo Kohle vergraben.... ja

Sie können aber wieder Vermögen aufbauen, wobei ich hier trotzdem vorsichtig wäre :gruebel:

Weil ( warum auch immer ) :

Die Mitwirkungsobliegenheiten des § 295 I Nr. 3 und 4 InsO dienen ebenfalls der Beurteilung der Redlichkeit des Schuldners. Danach hat der Schuldner dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich anzuzeigen, kein zur gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung dienendes Geld oder Vermögen zu verheimlichen, diese Mittel nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Vorteil zu beschaffen sowie dem Gericht oder dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit, seine Bemühung darum, seine Bezüge sowie sein Vermögen zu erteilen.

Also nicht zu viel auf dem Sparkonto belassen.....