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Autor Thema: Finanzamt  (Gelesen 3020 mal)

MondLicht

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Finanzamt
« am: 09. November 2015, 11:07:29 »

Guten tag
ich bin in der wohlverhaltensperiode . nun soll ich 198,00 euro an Finanzamt nachzahlen :-( das ich ja nur mein pfandfreien betrag habe weiß ich nicht wie ich es zahlen soll und das auch noch vor weihnachten :-( kann mir da jemand Auskunft geben wie und was ich nun machen soll ?
Danke im voraus
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elga

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Re: Finanzamt
« Antwort #1 am: 09. November 2015, 13:25:56 »

Ich denke mal, die einzige Möglichkeit ist, dass Du Dich mit dem FA in Verbindung setzt und nit denen eine Stundung oder Zahlungsaufschub vereinbarst. Dort arbeiten auch nur Menschen und wenn Du mit denen nett redest, sind die bestimmt auch bereit, Dir zu helfen.
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KarlPaul

Re: Finanzamt
« Antwort #2 am: 09. November 2015, 15:04:09 »

Woher kommt die Steuerschuld?
 
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MondLicht

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Re: Finanzamt
« Antwort #3 am: 09. November 2015, 15:23:30 »

es ist Lohn ca 667,00 und Witwenrente ca.620,00 eigentlich ersteh ich das nicht das ich nachzahlen muß wo andere mehr verdienen und noch was wieder bekommen aber ich hab immer die A.Karte
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waldi

Re: Finanzamt
« Antwort #4 am: 09. November 2015, 18:43:53 »

Ob andere was wiederbekommen, ist ja wohl davon abhängig, wieviel sie vorausgezahlt haben.

Wieviel haben denn Sie für den Bezug der Witwenrente bislang an Vorauszahlung geleistet?
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wollter001

  • Gast
Re: Finanzamt
« Antwort #5 am: 10. November 2015, 11:19:28 »

Hallo
Nur als  Beispiel

Witwenrentebeginn: 2012
    Bruttojahresbetrag im aktuellen Jahr 2014: 7.440 Euro ( 620 € x 12)
    Steuerfreier Teil der Rente: 2.679 Euro

    Dieser Betrag errechnet sich wie folgt:
    Bemessungsgrundlage: Rente 2013 (Jahr nach Rentenbeginn): 7.440 Euro
    davon 64% Besteuerungsanteil (=Prozentsatz 2012, Jahr des Rentenbeginns): 4.761 Euro
    = Steuerfreier Teil der Rente: 2.679 Euro
    = Maßgeblicher Betrag für die Einkommensbesteuerung: 4.761 Euro
     Werbungskostenpauschbetrag:>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> - 102 Euro
    = Renteneinkünfte: 4.659 Euro

    Bruttoeinnahmen im Jahr 2014: 8.004 Euro (667€ x 12 )
    Arbeitnehmerpauschbetrag: -1.000 Euro
    = Einkünfte aus Arbeitsverhältnis: 7.004 Euro
    Summe der Sozialversicherung ca.  -1.515 Euro (RV,KV,PV)
    Gesamtbetrag>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> 5.489 Euro

    Einkünfte:
   Renteneinkünfte:>>>>>>>>>  4.659 Euro
   Arbeitsverhältnis:>>>>>>>>> 5.489 Euro
                                             ----------------
  Gesamtbetrag der Einkünfte: 10.148 Euro
  Sonderausgaben >>>>>>>>>>  -36 Euro
Zu versteuerndes Einkommen:>> 10.112 Euro

Einkommensteuer von FA 276 Euro nach Grundtarif ohne Vorauszahlungen
« Letzte Änderung: 11. November 2015, 12:39:42 von wollter001 »
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waldi

Re: Finanzamt
« Antwort #6 am: 10. November 2015, 11:28:38 »

Ja, korrekt.

Was vielen Rentenbeziehern nicht in den Kopf will: dass solch geringe Rente tatsächlich der Einkommensteuer unterliegt.
Tut sie ja eigentlich auch nicht.
Lediglich im Zusammenspiel mit sonstigem Einkommen wird (hier) eine Einkommenshöhe erreicht, die dann der Steuer unterliegt.

Wenn wegen fehlender Vorausplanung dann dieses Geld aber längst ausgegeben ist, hat dies nichts mit der A-Karte zu tun, sondern eher damit, dass man sich mit dieser Materie zu spät beschäftigt hat.

 
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