Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: McFly am 20. April 2011, 11:15:44

Titel: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: McFly am 20. April 2011, 11:15:44
Hallo Liebes Forum. Ich habe hier schon einiges gelesen, allerdings wurde in den zugegebenermaßen häufig auftretenden Problemen, nicht wirklich das hier vorliegende Szenario getroffen oder ich habe es schlicht und ergreifend nicht verstanden. dafür schon jetzt die Bitte um nachsicht.

Seit 2007 bin ich insolvent.
Inzwischen in der Wohlverhaltensphase wobei am 06.04.2010 die Restschuldbefreiungsphase eröffnet wurde.

Nun habe ich aus 2010 eine Rückerstattung aus der Einkomensteuer von knapp 3.000 € bescheinigt bekommen.

Die wird seltsamerweise mit Ansprüchen aus Eikommensteuer, Soli und Kirhcnesteuer aus 2004!!! verrechnet.

Nun habe ich durchaus verstanden, dass das FA dies kann allerdings gibt es auch in anderen Beiträgen Stimmen, die dagegen halten und dies in Abrede stellen.

Ich würde dieser verrechnung gerne widersprechen, habe allerdings nicht verstanden, ob die Restschuldbefreiungsphase oder "Ankündigung der Restschuldbefreiung" aus 2010, innerhalb der Wohlverhaltensphase nochmal anderen Gesetzmäßigkeiten unterliegt.

Hier sind auch die seitens des TH erhaltenen Aussagen recht knapp und daher für mich als Laien nicht nachvollziehbar. (Kurz: ich bin wahrscheinlich zu dämlich!)

Ich wäre für jede Empfehlung oder Tipps dankbar.

Liebe Grüße und schonmal ein frohes Osterfest

McFly
Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: Fallera am 20. April 2011, 12:28:27
Es gibt ein BGH Urteil das dem Finanzamt die Aufrechnung gestattet.

Urteil des BGH IX ZR 115/04
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21.07.2005 ausdrücklich festgestellt, dass Insolvenzgläubiger in der WVP mit ihren Insolvenzforderungen gegen Ansprüche der Schuldner aufrechnen können.

Generell ist der Tag der Aufhebung des Verfahrens per Beschluss durch das Gericht maßgebend.

Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: McFly am 20. April 2011, 12:34:44
Danke für die Info Fallera

Sehe ich ein! Nur, hat das nicht zur Folge dass die unten aufgeführten Obliegenheiten meinerseits ind de WVP in Punkt 4 in diesem Falle verletzt werden, da ja ein direkter ZUgriff auf einen Anspruh durch das FA ausgeübt wurde?

Dadurch, indem ich also den direkten ZUgriff gewähre (zulasse), gewähre ich dem FA doch einen Sondervorteil! Oder?

Ich dachte während der WVP müssten alle Ansprüche etc. an den TH gehen!?

Zitat Anfang:

 Desweiteren haben sie sich fortan an die Obliegenheiten gemäß §295Inso. zu halten.
§ 295
Obliegenheiten des Schuldners
(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

1.   eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2.   Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3.   jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4.   Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.
(2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

Zitat Ende
Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: Fallera am 20. April 2011, 12:36:39
Generell ist das auch so, jedoch dürfen Insolvenzgläubiger mit alten Forderungen aufrechnen! Deshalb verletzen Sie nicht Ihre Obliegenheiten.

Und nach Rechtsprechung durch den BGH sind sogar Zahlungen aus dem pfändungsfreien Vermögen an Insolvenzgläubiger gestattet.
Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: McFly am 20. April 2011, 12:43:08
Nochmals Danke Fallera,

Also kann ich die 3.000€ komplett abschreiben?

Auch wenn die Verrechnung gegen Einkommensteuer 2004 (in keinem Bescheid seit 2002 aufgeführt) und Kirchenst. erfolgt? (Ich bin Kirchenaustreter!)

Das wäre natürlich ein Schlag in die Magengrube.
Geht diese verfahrensweise jetzt bis zur Erteilung der RSB so weiter? Also bis 2013?


 

Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: Fallera am 20. April 2011, 12:57:58
Das kommt natürlich auf die Höhe der Forderungen seitens des Finanzamtes an!

Solange diese nicht gedeckt sind, kann aufgerechnet werden.

Über die Rechtmäßigkeit der Steuerforderungen kann ich mir kein Urteil erlauben.
Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: McFly am 20. April 2011, 13:02:49
Die Höhe wird mir in keiner Weise mitgeteilt, aber hier kann ich wohl einen Antrag stellen, was wohl einem Widerspruch gleichkäme ( Forum lesen bildet :-) )

Was mich nur an den aufgeführten Posten wuindert ist, dass 2004 genau wie in allen anderen Jahren kein Einkommen meinerseits errechnet werden kann, da die "Erträge" des UNternehmens nicht zur Sicherung meines Lebensunterhalts, sondern zum Erhalt der Firma eingesetzt wurden, ich also streng genommen, kein Einkommen hatte!

Den Lebensunterhalt bestritt komplett meine Lebensgefährtin!

Demnach sind die Posten also sinnfrei!

Also Widerspruch einlegen und Auflistung der Ansprüche an mich verlangen?

Danke Fallera für die geduldigen Antworten!
Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: Maurice Garin am 20. April 2011, 13:27:55
Also Widerspruch einlegen und Auflistung der Ansprüche an mich verlangen?

Das können Sie machen, aber das wird Ihnen nicht viel helfen. Wenn für 2004 (oder sonst einen Zeitraum vor der Insolvenz) Steuerforderungen bestehen, dann darf das Finanzamt aufrechnen.

Sie müßten also erstmal klären, worauf die Steuerforderungen beruhen. Es sieht so aus, als ob das FA für 2004 irgendwann vor der Insolvenz einen Steuerbescheid erlassen hat, aus dem sich eine Steuerforderung ergibt. Dieser Bescheid kann auf Ihrer Steuererklärung beruhen, wenn Sie eine abgegeben haben. Oder das FA hat die Steuern geschätzt. Eine Chance haben Sie nur, wenn Sie diesen Bescheid geändert kriegen. Und das setzt erstens voraus, dass der Bescheid falsch und zweitens, dass er noch nicht bestandskräftig ist.

Als erstes sollten Sie sich also mal den Bescheid für 2004 und eine aktuelle Forderungsaufstellung des Finanzamtes besorgen.
Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: McFly am 20. April 2011, 13:40:23
Auch für deisen Tipp danke, habe ich soeben erledigt und den Steuerberater um Stellungnahme gebeten.

Ich werde mal weiter berichten, sobald ich weitere Infotmationen habe.

Die Aussage meines TH (von soeben) hat allerdings die Aussage Ihrerseits hier bestätigt. Das kann und darf das FA.

Also werde ich mich wohl bis 2013 damit herumschlagen müssen. Schon irgendwie desillusionierend aber hey!

Noch etwas weniger als 2 Jahre.
Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: Maurice Garin am 20. April 2011, 15:47:14
Also werde ich mich wohl bis 2013 damit herumschlagen müssen. Schon irgendwie desillusionierend aber hey!

Noch etwas weniger als 2 Jahre.

Vielleicht zwingt Sie ja keiner, die Steuererklärungen für 2011ff vor Erteilung der RSB abzugeben.

BTW: Waren Sie für 2010 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, oder lag eine Antragsveranlagung vor? Wenn Sie einen StB haben, dann fragen Sie den mal.

Bei Antragsveranlagung könnte man darüber nachdenken, den Antrag zu widerrufen und eine Aufhebung des Steuerbescheides zu beantragen. Geht aber nur, wenn der Bescheid noch anfechtbar ist. Und irgendwann nach Erteilung der RSB stellt man den Veranlagungsantrag dann erneut...


Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: Insokalle am 20. April 2011, 18:49:59
Beseitigt meiner Meinung nach aber nicht die Aufrechnungsbefugnis für diese Jahre. Aber das hatten wir ja schon.
Das soll ihn nicht von einem Versuch abhalten.
Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: Maurice Garin am 20. April 2011, 21:05:34
Beseitigt meiner Meinung nach aber nicht die Aufrechnungsbefugnis für diese Jahre. Aber das hatten wir ja schon.
Das soll ihn nicht von einem Versuch abhalten.

Ich wußte es  :hi:

Die Finanzämter sind bislang gottlob nicht Ihrer Meinung. Zumindest die, mit denen ich zu tun habe. Aber vielleicht findet sich ja mal ein Finanzbeamter, der das so sieht wie Sie. Dann fechte ich das durch. Bis zum bitteren Ende...
Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: McFly am 21. April 2011, 09:55:05
Also vielen dank für die intensive Hilfe hier!

Ich wurde sietens des FA in einem Schreiben aufgefordert, meine Einkommensteuererklärung bis September 2011 einzureichen. Dem habe ich natürlich entsprochen. War wohl nicht der schlauste Zug, aber ich wollte halt weiteren Ärger und eventuell resultierende Angriffsfläche vermeiden.

Habe das Ganze zum Steuerberater gegeben, allerdings macht mir mein TH, der meine Versuche dennoch lobt, keine Hoffnungen.

Also leider traurige Gewissheit, dass auch §4 (s.o.) nicht die sofortige Verrechnung durch das FA verhindert.

Was ich allerdings (auch wenn es sich nach Geheule anhört) unfair finde:

Ich bin gehalten, mich nach Arbeit zu umzusehen und dieser, wo möglich und zumutbar nachzugehen.
Mache ich alles, kein Thema!

Dann finde ich eine Stelle, alles passt, knapp 70 km Anfahrt eine Strecke aber nun gut!

Dass man dann dermaßen abgewatscht wird, finde ich grenzwertig. Einen Antrag in dieser Sache auf entsprechenden Freibetrag lehnte das FA ab und verwies mich auf die dann einzureichende Steuererklärung.

Heißt im Klartext: Pfändungsbetrag jeden Monat brav abgeführt, 500€ Spritgeld pro Monat investiert und gerade so über die Runden gekommen. Kaum besser als unter ALG II bzw., wenn ich die Arbeitswoche mit 60h und mehr sehe, wohl eher weniger.

Ganz ehrlich? In meinem Dafürhalten, auch als "Persona non Grata" stinkt das.
 
Ist aber nur meine persönliche Auffassung und rechtlich in keinster Weise irgendwo zu verfestigen.


Danke für die Hilfe hier.

Liebe Grüße

McFly






Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: Maurice Garin am 21. April 2011, 10:14:38
Ich wurde sietens des FA in einem Schreiben aufgefordert, meine Einkommensteuererklärung bis September 2011 einzureichen. Dem habe ich natürlich entsprochen. War wohl nicht der schlauste Zug

Wenn das FA eine Steuererklärung haben will, dann müssen Sie auch eine abgeben. Das heißt aber noch nicht, dass zwingend auch eine Veranlagung durchgeführt wird. Wie gesagt, fragen Sie das mal Ihren StB.

Zitat
Einen Antrag in dieser Sache auf entsprechenden Freibetrag lehnte das FA ab und verwies mich auf die dann einzureichende Steuererklärung.

Mit welcher Begründung? Und warum haben Sie sich dagegen nicht gewehrt?

Zitat
Ist aber nur meine persönliche Auffassung und rechtlich in keinster Weise irgendwo zu verfestigen.

So schaut`s leider aus, ja.
Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: McFly am 21. April 2011, 10:25:53
Zur Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung: Dachte ich mir auch so!  

Was die Begründung des FA für die Ablehnung des Freibetrages angeht: KEINE!
Auf wiederholte Nachfrage hin, was denn der Grund sei, wurde dann angeführt, ich solle erst einmal die EST-Erklärung für 2010 abgeben und dann werde man diesen Freibetrag für 2011 prüfen.

Schreiben des STB blieben wirkungslos.

Zu meiner Auffassung: Handlungsweise des FA stinkt trotzdem!

Auf Grund meines beruflichen Schwerpunktes, sind die Stellen nicht wirklich reichlich gesäht, insofern bin ich gezwungen auch mal 100km Anfahrt in Kauf zu nehmen und ganz ehrlich? In den heutigen Zeiten ist das wohl auch normal. Eine Dienstwagenlösung, wo dann allerdings der steuerwerte Vorteil das nächte Thema wäre, gibts es nicht überall.

Wenn das dann seitens des FA so behandelt wird, wundert es mich wenig, dass Andere zu Hause bleiben.
Aber aller Ärger nutzt ja nach kompetenterer Beurteilung hier nichts.

Vielen Dank ich bleibe am Ball und werde berichten!

Liebe Grüße

McFly
 



Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: Insokalle am 21. April 2011, 10:58:45
Dann fechte ich das durch. Bis zum bitteren Ende...

Ich bin dabei. Ich will endlich sehen, wie es denn nun sein soll.

Wenn der Fragesteller keinen steuerlichen Freibetrag bekommt, wäre die Alternative vielleicht ein Antrag bei Gericht auf Heraufsetzung des unpfändbaren Lohnanteils.
Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: McFly am 21. April 2011, 11:03:07
Heraufsetzung des unpfändbaren Lohnanteils.

Das habe ich in der Tat nicht berücksichtigt! Mein Fehler!

Nachträglich nicht machbar oder?


Lieben Gruß und Dank an alle!

McFly
Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: Insokalle am 22. April 2011, 10:31:53
Nein, rückwirkend kann der Antrag nicht gestellt werden.
Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: McFly am 26. April 2011, 12:23:26
OK Kalle danke Ihnen.

Dann ist es halt so. Lohnt sich halt dann wirklich nicht, JObs mit einer Entfernung von 50km + anzunehmen. Das wiederum schränkt die Suchemöglichkeiten erheblich ein.

da beisst sich doch die Katze in den Schwanz.

*kopfschüttelnd*

McFly
Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: Insokalle am 26. April 2011, 16:27:53
Und warum stellen Sie den Antrag nicht jetzt mit Wirkung für die Zukunft?
Meiner Meinung nach ist es doch ein Versuch wert.
Titel: Re: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf
Beitrag von: McFly am 02. Mai 2011, 09:27:39
Hallo,

Werde ich tun!

Allerdings habe ich die mündliche Aussage des FA, dass man in diesem falle auf die Einreichung Einmkommensteuer für 2011 in 2012 verweisen werde. Mit dieser Ausage, die ich leider nur mündliche habe, bin ich jetzt zu meinem TH gegangen, habe mir einen Rechtsbeistand geholt und Widerspruch gegen die Verrechnung eingelegt. Vielleicht bringt es nichts aber ich finde das ist schlicht weg unglaublich!