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Autor Thema: Finanzamt rechnet Vollstreckungskosten mit Steuerguthaben auf  (Gelesen 1404 mal)

HausH


 :hi: und guten Morgen,

habe Bescheid über Einkommenssteuer 2014 erhalten, es weißt ein Guthaben aus. Bei Nachweis der Verrechnung bin ich auf folgendes gestoßen:

Aufrechnung mit Vollstr. Kosten vom xx.x3.2011, Betrag 23,45 €

In meinen Unterlagen habe ich das dazu gehörige Dokument gefunden, es war die Gebühr für eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegen einer meiner damaligen Kunden der nicht zahlte.

Da ich mich jedoch seit 10/2011 im Restschuldbefreiungsverfahren befinde, diese Kosten davor entstanden sind, hätte das FA die Kosten doch mit anmelden müssen? Gehe ich recht in der Annahme das dass vorgehen des FA hier nicht rechtens ist?

Hat jemand dazu eine nette Formulierung? Ich werde Widerspruch einlegen, auch wegen ein zwei anderer Punkte.

gruß HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 
 

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