"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Finanzamt rechnet Vollstreckungskosten mit Steuerguthaben auf  (Gelesen 1407 mal)

HausH


 :hi: und guten Morgen,

habe Bescheid über Einkommenssteuer 2014 erhalten, es weißt ein Guthaben aus. Bei Nachweis der Verrechnung bin ich auf folgendes gestoßen:

Aufrechnung mit Vollstr. Kosten vom xx.x3.2011, Betrag 23,45 €

In meinen Unterlagen habe ich das dazu gehörige Dokument gefunden, es war die Gebühr für eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegen einer meiner damaligen Kunden der nicht zahlte.

Da ich mich jedoch seit 10/2011 im Restschuldbefreiungsverfahren befinde, diese Kosten davor entstanden sind, hätte das FA die Kosten doch mit anmelden müssen? Gehe ich recht in der Annahme das dass vorgehen des FA hier nicht rechtens ist?

Hat jemand dazu eine nette Formulierung? Ich werde Widerspruch einlegen, auch wegen ein zwei anderer Punkte.

gruß HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz