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Autor Thema: Finanzamt und Aufrechnung (nach RSB)  (Gelesen 4212 mal)

makro

  • Gast
Finanzamt und Aufrechnung (nach RSB)
« am: 08. Januar 2015, 10:19:56 »

Nun dachte ich es wäre bald vorbei, da meldet sich das Finanzamt. Wohlverhaltensperiode ist seit 19.12.2014 beendet, ich warte auf die RSB. Heute kam ein Brief vom Finanzamt, dort hat das Finanzamt die Aufrechnung von Erstattungen mit Forderungen für die Kalenderjahre 2014 und früher erklärt. Gut, das stört soweit nicht, in 2013 habe ich 8 EUR Lohnsteuer und in 2014 ca. 200 EUR gezahlt. Das Hauptgeld hat meine Frau verdient. Interessant ist das für 2010 und 2009 sogar Erstattungen an den Insolvenzverwalter ausgezahlt wurden.

Nur, was passiert nach der RSB? Werden die auch versuchen für Folgejahre zu verrechnen? Ich ziehe übrigens bald um, anderes Finanzamt. Arbeiten die zusammen oder weiß das eine nichts von dem anderen?

Wie verhalte ich mich nun?

MfG
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makro

  • Gast
Re: Finanzamt und Aufrechnung (nach RSB)
« Antwort #1 am: 08. Januar 2015, 10:31:01 »

Ich antworte mal selber.  :wink: Hab mit dem Finanzamt telefoniert. Es betrifft nur die Steuererklärungen die noch laufen (2013 und 2014). Nach Erteilung der RSB lassen die mich in Ruhe! Also alles halb so wild.!

MfG
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Maurice Garin

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Re: Finanzamt und Aufrechnung (nach RSB)
« Antwort #2 am: 08. Januar 2015, 16:23:09 »

Heute kam ein Brief vom Finanzamt, dort hat das Finanzamt die Aufrechnung von Erstattungen mit Forderungen für die Kalenderjahre 2014 und früher erklärt.

Könnten Sie bitte mal den Wortlaut dieser Aufrechnungserklärung wiedergeben? Und in welchem Bundesland sitzt das FA?
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makro

  • Gast
Re: Finanzamt und Aufrechnung (nach RSB)
« Antwort #3 am: 08. Januar 2015, 23:21:35 »

NRW - Es handelt sich um Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

Zitat
Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen

Sehr geehrter ....

derzeit bestehen gegen Sie Steuerforderungen in Höhe von insgesamt ...... EUR

Mit diesen Forderungen erkläre ich hiermit gemäß § 226 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 387 ff des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Aufrechnung gegen Ihre etwaigen Erstattungsansprüche zur Einkommensteuer und zum Solidaritätszuschlag sowie zur Kirchensteuer zur Umsatzsteuer für die Kalenderjahre 2014 und früher.

Diese Erstattungsansprüche sind spätestens mit Ablauf des Jahres 2014 entstanden. Sie werden nach Durchführung der jeweiligen Jahressteuerveranlagung fällig. Eine genaue Abrechnung (bzw. Umbuchungsmitteilung) erfolgt nach Bekanntgabe des entsprechenden Steuerbescheides.

Einkommenssteuer ist übrigens ein anderes Finanzamt wo ich veranlagt werde! Wie gesagt, Wohlverhaltensperiode seit 19.12.2014 beendet, RSB sollte in 2-3 Wochen kommen.

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Maurice Garin

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Re: Finanzamt und Aufrechnung (nach RSB)
« Antwort #4 am: 09. Januar 2015, 08:09:14 »

NRW - Es handelt sich um Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

Danke!

Langsam scheint diese "Vorratsaufrechnung" sich auszubreiten. Bislang kannte ich das nur aus Rheinland-Pfalz.

Nach Erteilung der RSB geht die Aufrechnung nicht mehr, da hat Ihr FA gut aufgepasst. Schön für Sie, wenn dabei nix rauskommt.
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marion12349

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Re: Finanzamt und Aufrechnung (nach RSB)
« Antwort #5 am: 10. Januar 2015, 07:25:45 »

NRW - Es handelt sich um Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

Zitat
Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen

Sehr geehrter ....

derzeit bestehen gegen Sie Steuerforderungen in Höhe von insgesamt ...... EUR

Mit diesen Forderungen erkläre ich hiermit gemäß § 226 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 387 ff des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Aufrechnung gegen Ihre etwaigen Erstattungsansprüche zur Einkommensteuer und zum Solidaritätszuschlag sowie zur Kirchensteuer zur Umsatzsteuer für die Kalenderjahre 2014 und früher.

Diese Erstattungsansprüche sind spätestens mit Ablauf des Jahres 2014 entstanden. Sie werden nach Durchführung der jeweiligen Jahressteuerveranlagung fällig. Eine genaue Abrechnung (bzw. Umbuchungsmitteilung) erfolgt nach Bekanntgabe des entsprechenden Steuerbescheides.

Einkommenssteuer ist übrigens ein anderes Finanzamt wo ich veranlagt werde! Wie gesagt, Wohlverhaltensperiode seit 19.12.2014 beendet, RSB sollte in 2-3 Wochen kommen.



ist ja lustig das gleiche habe ich auch bekommen,wohne aber jetzt in einem anderen Bundesland , deshalb hat mir das jetzige Finanzamt auch eine Rückerstattung zukommen lassen, Die Finanzämter in den einzelnen Bundesländer sind wohl noch nicht vernetzt :wink:

Jetzt warte ich nur noch auf meine RSB, warte schon 6 Wochen darauf :gruebel:
« Letzte Änderung: 10. Januar 2015, 07:27:38 von marion12349 »
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