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Autor Thema: Finanzamt und RSB  (Gelesen 1939 mal)

Arcus

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Finanzamt und RSB
« am: 21. Januar 2010, 13:54:47 »

Hallo zusammen,

vielleicht weiss jemand eine Antwort:

Da das FA zu meinen Inso-Gläubigern gehört, darf es ja die Steuerrückerstattungen behalten und mit der Schuld verrechnen.
Gehe ich nun Recht in der Annahme, dass nach Erteilung der RSB das FA die dann kommenden Rückerstattungen wieder zukünftig auszahlen muss ?
Danke für eine Info  :thumbup:
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Paula41

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Re: Finanzamt und RSB
« Antwort #1 am: 21. Januar 2010, 15:01:16 »

ja
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rookie

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Re: Finanzamt und RSB
« Antwort #2 am: 22. Januar 2010, 15:07:32 »

Das Finanzamt muss sogar schon  in der WVP Erstattungen an den Schuldner zahlen. Sofern keine Miesen mehr beim FA sind.
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