Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Arcus am 21. Januar 2010, 13:54:47
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Hallo zusammen,
vielleicht weiss jemand eine Antwort:
Da das FA zu meinen Inso-Gläubigern gehört, darf es ja die Steuerrückerstattungen behalten und mit der Schuld verrechnen.
Gehe ich nun Recht in der Annahme, dass nach Erteilung der RSB das FA die dann kommenden Rückerstattungen wieder zukünftig auszahlen muss ?
Danke für eine Info :thumbup:
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ja
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Das Finanzamt muss sogar schon in der WVP Erstattungen an den Schuldner zahlen. Sofern keine Miesen mehr beim FA sind.