Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: frank1uwe am 09. April 2006, 14:56:00
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Das Finanzamt hat mir mitgeteilt, das es meine Lohnsteuererstattung mit Forderungen des Landes verrechnet.Dies ist in diesem Jahr das erste mal und man beruft sich auf ein BGH-Urteil aus 2005.Die Forderungen des Landes sind aber Bestandteil meines Insolvenzverfahrens. Ich befinde mich im 4.Jahr der Wohlverhaltensphase.
Wie kann ich mich dagegen wehren ?
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Hallo,
bei den \"Forderungen des Landes\" handelt es sich vermutlich um Forderungen des Finanzamt ?
Leider hat das FA in dem Fall recht und kann aufrechnen, dagegen wird man nichts machen können.
MfG
ThoFa
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Nein, es handelt sich um einen kfw-Kredit für den das Finanzamt verrechnet.
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Hallo,
öhm das ist mal eine ganz andere Variante. Ich bin gerade auf Geschäftsreise und erst Mittwoch wieder im Büro, dann komme ich auf die Sache wieder zurück.
MfG
ThoFa