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Autor Thema: Finanzamt Verrechnung  (Gelesen 2390 mal)

Sonnenschein

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Finanzamt Verrechnung
« am: 28. Oktober 2009, 17:25:44 »

Das Finanzamt verrechnet einfach eine Steuerschuld in der Einkommenssteuer obwohl die Schlussverteilung vollzogen ist, ohne das die Verrechnung berücksichtigt wird, ist das zulässig?

Was kann ich tun? Über eine Antwort wäre ich dankbar :wink:
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ThoFa

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Re: Finanzamt Verrechnung
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2009, 18:48:36 »

Was kann ich tun?

Ich würde es mal mit der Suchfunktion probieren... :whistle:
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paps

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Re: Finanzamt Verrechnung
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2009, 18:35:37 »

Die Aufrechnung mit Insolvenzforderungen ist höchstrichterlich abgesegnet und gilt für alle Insolvenzgläubiger.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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