Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Sonnenschein am 28. Oktober 2009, 17:25:44
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Das Finanzamt verrechnet einfach eine Steuerschuld in der Einkommenssteuer obwohl die Schlussverteilung vollzogen ist, ohne das die Verrechnung berücksichtigt wird, ist das zulässig?
Was kann ich tun? Über eine Antwort wäre ich dankbar :wink:
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Was kann ich tun?
Ich würde es mal mit der Suchfunktion probieren... :whistle:
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Die Aufrechnung mit Insolvenzforderungen ist höchstrichterlich abgesegnet und gilt für alle Insolvenzgläubiger.