Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Gilgalad am 09. Juni 2009, 20:19:35
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Hallo,
in den letzten beiden Jahren hat das FA meine Einkommenssteuerbescheide und die Erstattungen an den TH geschickt bzw. überwiesen. Erst auf massives Drängen hat der TH das Geld an mich weitergeleitet. Meine RSB ist für 10/2010 angekündigt, somit stehen mir diese Zahlungen wohl direkt zu. Der TH verweigert nahezu die Zusammenarbeit :Baseball:. Kann ich das Finanzamt veranlassen die zukünftigen Bescheide und Zahlungen direkt an mich zu schicken? Wenn ja -wie ich sehr hoffe-, in welcher Form sollte dies geschehen? Ich erwarte wieder eine nette Rückzahlung und möchte nicht wieder monate-, jahrelang darauf warten.
Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß
Gil
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Sie sollten im Anschreiben mit der EST-Erklärung den Aufhebungsbeschluß beifügen.
Fordern Sie das FA auf, an Sie zu zahlen (sofern es keine Nachtragsverteilung per Beschluß gibt).
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Herzlichen Dank!!!
Eine Nachtragsverteilung besteht nicht.
Viele Grüße
Gil
TOLLE ARBEIT DIE SIE LEISTEN!