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Autor Thema: Finanzamt/Restschuldbefreiung steht bevor am 26.07.2013  (Gelesen 2237 mal)

Andrea2008

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Hallo!

Gestern erhielt ich ein Schreiben vom Finanzamt, dass ich überhaupt nicht verstehe mit folgendem Inhalt:

".....derzeit bestehen gegen Sie Steuerforderungen in Höhe von insgesamt 2.729,50 Euro. Mit diesen Forderungen erkläre ich hiermit gemäß § 387 ff des bürgerlichen Gesetzbuches die Aufrechnung gegen Ihre Erstattungsansprüche zur Einkommenssteuer, zur Umsatzsteuern, zum Solidaritätszuschlag sowie zur Kirchensteuer für das Kalenderjahr 2012. Diese Erstattungsansprüche sind spätestens mit Ablauf des Jahres 2012 entstandten. Sie werden nach Durchführung der jeweiligen Jahressteuuerveranlagung fällig. Eine genaue Abrechnung/Umbuchugsmitteilung erfolgt nach Bekanntgabe des entsprechenden Steuerbescheides."

Ich würde mir sehr wünschen, dass die Sprache des Finanzamtes auch meine Sprache wäre. Kann mir jemand den Wortlaut erklären???? In der Summe sind allein 1.797,00 Säumniszuschläge enthalten. Ich verstehe das nicht. Das Finanzamt hat eh seit 2008 die Steuererstattungen einbehalten.

Ganz lieben Dank für Euer Feedback.

Sonnige Grüße
Andrea
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Maurice Garin

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Re: Finanzamt/Restschuldbefreiung steht bevor am 26.07.2013
« Antwort #1 am: 06. Juni 2013, 16:57:13 »

Kann mir jemand den Wortlaut erklären????

Im Grunde heißt das, dass in Ihrem Finanzamt Leute sitzen, die mitdenken und Ahnung vom Insolvenzrecht haben.

Solange Sie in der WVP sind, kann das Finanzamt seine Forderungen gegen Ihre Erstattungsansprüche aufrechnen. Was in der Vergangenheit offensichtlich auch geschehen ist. Die Steuererklärung für 2012 haben Sie aber offensichtlich noch nicht abgegeben (?). Wenn Sie damit bis nach der Erteilung der RSB warten, dann kommt auch der Steuerbescheid später, in dem die Erstattung festgesetzt wir. Damit kann das FA dann gegen diese Erstattungsansprüche nicht mehr aufrechnen und muss an Sie auszahlen. Also wurde die Aufrechnung - quasi auf Vorrat - bereits jetzt erklärt. Das ist so auch möglich. Ich habe aber noch nie erlebt, dass das FA das gemacht hätte.

Unter dem Strich heißt das, dass Sie die Erstattung für 2012 trotz RSB nicht behalten dürfen.

Welches Finanzamt ist das denn? Und hoffentlich macht das nicht Schule...
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Andrea2008

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Re: Finanzamt/Restschuldbefreiung steht bevor am 26.07.2013
« Antwort #2 am: 07. Juni 2013, 18:31:39 »

Puh! Ich hatte schon befürchtet, dass ich die Steuerforderungen nach der RSB abzahlen muss!
Es handelt sich um das Finanzamt Quakenbrück.

Danke für die Antwort!!!!
Schöne Grüße
Andrea
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