Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Pwn am 10. Juli 2011, 20:47:05
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Hallo,
ich bräuchte einmal legale Tips (nichts halbseidenes o.ä) für folgendes Problem.
Mein Mann und ich befinden uns beide in der Privatinsolvenz (in der WVP).
Für den Weg zur Arbeit benötige ich dringend ein Auto, aufgrund der PI fehlt dazu aber (wie ungewöhnlich) die finanziellen Mittel.
Mein Arbeitgeber würde mir gerne helfen, doch das wie ist scheinbar nicht so einfach.
Ein Firmenwagen würde sich eher extrem negativ in finanzieller Hinsicht auswirken, da schon alleine wegen dem nicht geringen Arbeitsweg die Versteuerung zum Problem (zu teuer) würde.
Der Steuerberater meines Arbeitgebers wüsste keinen Weg und im Net findet sich nicht wirklich etwas dazu.
Die Frage wäre also, wie bekommt es mein Arbeitgeber hin mir Geld für ein Auto zu geben, ohne das dies pfändbar ist, mir zu meinem Lohn gerechnet würde oder sonstiges.
Wer hat in dieser Richtung schon etwas gehört, erlebt...o.ä....
Bitte nur legale und umsetzbare Vorschläge, bei denen man nicht mit einem Bein im Knast steht oder die RSB gefährdet...
Vielen Dank im voraus....
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Ein legaler Weg ist ein Arbeitgeberdarlehen. Damit könnte man sich dann ein Fahrzeug kaufen. Über die Modalitäten der Rückzahlung könnte man sicher einen ebenso legalen wie finanziell mölichen Weg finden.
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Hallo "Der Alte",
vielen Dank für die Antwort.
Noch eine Frage dazu, kann man die Rückzahlung direkt über die Abrechnung machen?
Also das die Firma gleich vom nicht pfändbaren Teil die monatliche Rate einbehält, oder
sollte man das besser anders regeln?
Da ich jeden Monat meine Abrechnung beim IV einreichen muss, will ich keine dummen Fragen
oder sonstiges provozieren.
Da dieser momentan endlich Ruhe gibt, will ich keine schlafenden Hunde wecken....
LG
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Wenn der TH es nicht mitbekommen soll würde ich es nicht über die Abrechnung laufen lassen. Es wäre aber sicherlich machbar, wenn der Arbeitgeber einfach den vereinbarten Betrag von der Überweisung abzieht. Dann ist die Abrechnung wie bisher und der AG bekommt trotzdem zeitgerecht sein Geld.
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Danke, werd mal sehen ob das so klappt.
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da schon alleine wegen dem nicht geringen Arbeitsweg die Versteuerung zum Problem (zu teuer) würde.
Der AG kann das pauschal versteuern. Dann spart man sich auch die SV-Beiträge. Ob der Firmenwagen dann billiger ist, als ein eigener, den man mit AG-Darlehen kauft, hängt vom Auto ab. Muß man rechnen.