Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: daMichi am 10. Juli 2012, 12:01:13
-
Hallo an alle,
mal nur ne kurze Frage:
Meine Firma hat zum 01.07.2012 einen neuen Namen. Verträge und Vereinbarung bleiben
weiterhin bestehen. Also ist es kein Arbeitsplatzwechsel.
Als Vorsichtsmaßnahme den TH und dem Gericht melden??
Gruß
daMichi
-
Ein Arbeitgeberwechsel sollte immer mitgeteilt werden.
Und zur Vorsicht würde ich dies auch tun.
Die Firma läuft unter einem anderem Name, und neue Verträge wurden auch ausgehandelt, somit besteht indirekt ein Arbeitgeberwechsel
-
Wenn ich das richtig gelesen habe, wechselt der Arbeitgeber NICHT und auch die Verträge wurden NICHT neu ausgehandelt.
Aber ich würde es auf jeden Fall dem Insolvenzverwalter mitteilen. Ist ja kein großer Aufwand und man ist auf der sicheren Seite
-
.... NICHT und auch die Verträge wurden NICHT neu ausgehandelt....
Ohja, stimmt. Ich war irgendwie der Meinung, die Verträge seien neu ausgehandelt wurden...
... man sollte richtig lesen :whistle: