Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Melchem am 18. Januar 2011, 07:42:29

Titel: Firmenwagen
Beitrag von: Melchem am 18. Januar 2011, 07:42:29
Servus,

ich habe das Thema Firmenwagen schon im Internet und hier im Forum nachgeschaut, nachdem ich jedoch gestern mit der TH telefoniert habe bin ich nun doch etwas verwirrt und hoffe mir kann hier jemand nun helfen :)

Also ich habe vor kurzem erst eine Gehaltserhöhung bekommen, jedoch hat sich die Firma entschieden mir nun auch noch einen Firmenwagen anzubieten...
Dieser würde über die 1% Regelung in der Gehaltsabrechnung auftauchen.
Ich war bis dato der Meinung (auch durchs Nachlesen) das dieser Geldwerte Vorteil nun zu meinem Netto addiert wird und ich darauf meinen pfändbaren Betrag zahle.
Meine TH sagt mir, dass dies nicht so ist.
Sie gehe rein vom Auszahlungsbetrag aus, da ja der Firmenwagen wieder abgezogen wird und ich ja nicht mehr Geld zur Verfügung habe.
Was ist denn nun richtig? Sollte ich mir das schriftlich von Ihr geben lassen?
Ich habe keine Lust mich da irgendwie in die Nesseln zu setzen  :neutral:

Lieben Gruß
Melchem
 :cheesy:

Titel: Re: Firmenwagen
Beitrag von: horst69 am 18. Januar 2011, 09:13:49
Ich wurde meinen Mund halten und mich freuen.

Du hast den Firmenwagen bei deiner TH gemeldet, somit hast du deine Obliegenheit erfüllt !

Was Sie daraus macht ist Ihr Ding und in diesem Falle kommst du gut weg  :thumbup:
Titel: Re: Firmenwagen
Beitrag von: Der_Alte am 18. Januar 2011, 09:42:02
Hallo,

das ist kürzlich http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Pfaendung-vom-netto-was-auf-dem-Lohnzettel-steht--7660.html (http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Pfaendung-vom-netto-was-auf-dem-Lohnzettel-steht--7660.html) schon besprochen worden. Der Firmenwagen wird als geldwerter Vorteil vom pfändungsfreien Einkommen abgezogen, so dass unterm Strich deutlich weniger übrig bleibt. Das letzte Posting dort fasst es gut zusammen.

Man muss genau durchrechnen, ob es sich tatsächlich lohnt.

Wenn die TH das zunächst anders sieht mag das ja gut gehen. Aber wenn ein Gläubiger dahinter kommt und die abgeführte Zahlung anzweifelt und eine Nachberechnung fordert? Kann auch schiefgehen.

Gruß
Der_Alte
Titel: Re: Firmenwagen
Beitrag von: Melchem am 18. Januar 2011, 09:50:49
Also auf gut deutsch:

Die TH sieht das anders als die gesetzliche Grundlage und wenn´s schiefgeht wäre ich derjenige, der es auszubaden hat?

Dann lass ich da wohl lieber die Finger von....Schade  :sad:
Titel: Re: Firmenwagen
Beitrag von: Der_Alte am 18. Januar 2011, 10:05:47
Hallo,

ich würde das mit dem Arbeitgeber mal durchrechnen. Wenn der Abzugsbetrag für den Firmenwagen die Vorteile (Kosten für eigenes Fahrzeug einschießlich Steuern, Versicherung, Verschleiß und Verbrauch) höher sind als der Abzugsbetrag, lohnt es sich trotzdem.
Dann den Arbeitgeber bitten, den Betrag gesetzeskonform abzuführen und schon gibt es kein Problem.

Also, Rechenknecht an und danach entscheiden.

Gruß
Der_Alte