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Autor Thema: FirmenwagenÄrger Versagung RSB??  (Gelesen 1525 mal)

Nino1976

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FirmenwagenÄrger Versagung RSB??
« am: 22. Februar 2016, 21:34:03 »

Hallo ich brauche Hilfe. Insolvenzeröffnung 2009, Woglverhaltsüeriode seid 2011. Nun hat ein Gläubiger bzw meine Ex einen Antrag auf Versagung der RSB gestellt .

Ich fahre seid 6 Monaten gelegentlich (1-3 Tage monatlich) einen FirmenWagen und mein Arbeitgeber hat es bisher nicht geschafft das ganze in die Lohnabrechnung mit aufzunehmen also zu versteuern. Ich habe ihn mehrfach darauf hingewiesen. Er sagte er kümmert sich aber es ist nichts passiert.

Ich habe meinem Arbeigeber NIE etwas bzgl des Firmenwagen unterschrieben. Ich kann mir selber kein Auto leisten und mein Chef stellt mir den Wagen für gelegendliche Privatfahrtek zur Verfügung. So hole ich mit dem Wagen auch meine Kinder ab die 200 km Entfernt wohnen.

Ich habe DEM Gericht und dem Verwalter bereits vor 6 Monaten mitgeteilt das ich vereinzelt dem Wagen zur Verfügung gestellt bekommen. Und das wenn ich den Wagen haben dies der Lohnabrechnung zu entnehmen ist.

Meine Ex die mich wegen Unterhalt prüfen lassen hat und der ich Unterhalt für die Kinder Schulde hat nun einen Antrag zur Versagung der RSB gestellt weil ich Eumkommen verheimlicht hätte.

Das Gericht gibt mir Zeit mich zu äußern komm ich da noch raus ? Ich meine ich habe ja mitgeteilt das ich voraussichtlich ab und an einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekomme. Was kann ich dafür das mein Arbeitgeber nicht in der Lage ist dies ordentlich zu versteuern ??

Oder habe ich etwas falsch gemacht ? Ich bin sehr verzweifelt. HILFE!!!


  
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Insokalle

Re: FirmenwagenÄrger Versagung RSB??
« Antwort #1 am: 23. Februar 2016, 17:43:02 »

Ich kann nur sagen: Suchen Sie sich einen versierten Berater, bevor Sie selbst rumwurschteln.
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Der_Alte

  • Gast
Re: FirmenwagenÄrger Versagung RSB??
« Antwort #2 am: 26. Februar 2016, 17:38:33 »

Unabhängig von der Erforderlichkeit eines Beraters und nur für den Fall, dass man sich diesen vielleicht nicht leisten kann:

Alles wesentliche, was im Post steht, so in die Stellungnahme an das Gericht schreiben

1. Vorab Gericht und Treuhänder informiert (Datum/Kopie des Schreibens beifügen)
2. Arbeitgeber aufgefordert, es bei der Lohnberechnung (und bei den pfändbaren Beträgen) zu berücksichtigen und
3. darauf hinweisen, dass man diese Berechnung nicht selbst vornehmen konnte, sondern auf den Arbeitgeber angewiesen ist.

Aber:
wenn es möglich ist sollte man ein wenig Geld investieren und einen Anwalt beauftragen.
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