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Autor Thema: Forderung einer Bank nicht angemeldet, jetzt an Inkasso verkauft  (Gelesen 2347 mal)

Terminator

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Hallo Zusammen,

ich befinde mich in der WVP meiner Regelinsolvenz. Eine Bank hat eine Forderung bis zum Schlusstermin nicht angemeldet. Verfahren ging vom 2.6.2014 bis 9.8.2016. Die Forderung der Bank habe ich im Insolvenzantrag angegeben. Am 16.10.2014 versucht dann ein Inkassounternehmen die Forderung einzutreiben. Ich habe darauf geantwortet, dass ich in der Insolvenz bin und Sie sich mit meinem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen sollen. Am 15.03.2015 meldet sich dann ein anderes Inkassounternehmen mit der gleichen Forderung. Auch dort mit dem Verweis auf den Insolvenzverwalter geantwortet. Nun meldet sich heute das Erste Inkassounternehmen wieder mit dieser Forderung.

Ist es nicht so, dass die Forderung der Bank unter die RSB fällt, da Sie nich rechtzeitig angemeldet hat?
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waldi

Re: Forderung einer Bank nicht angemeldet, jetzt an Inkasso verkauft
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2016, 08:31:18 »

Die RSB steht allenfalls per 2.6.2020 an.

Die Inkassoschreiben gehören in die Hände des Insolvenzverwalters.
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Feuerwald

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Re: Forderung einer Bank nicht angemeldet, jetzt an Inkasso verkauft
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2016, 11:47:04 »

Ist es nicht so, dass die Forderung der Bank unter die RSB fällt, da Sie nich rechtzeitig angemeldet hat?

-> ja, so ist es. § 301 InO (1) Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
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tomwr

Re: Forderung einer Bank nicht angemeldet, jetzt an Inkasso verkauft
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2016, 10:58:40 »

Die Inkassoschreiben gehören in die Hände des Insolvenzverwalters.

Wenn die Forderung angegeben wurde im Insolvenzantrag, dann gehört das Schreiben ggf. einfach in den Papierkorb. Die Inkassounternehmen wissen in aller Regel von einem Insolvenzverfahren, das ist ja öffentlich einsehbar und in der Regel die erste Informationsquelle für ein IK-Büro. Wahrscheinlich machen sie einfach nur einen auf blöd und schauen mal, ob ein Schuldner so dumm ist darauf zu zahlen. Spätestens wenn sie einen Vollstreckungsauftrag schicken, wird das Inkassobüro wohl drauf kommen. Im eigenen Interesse werden sie aber vorher recherchieren ob sich das lohnt, sowas kostet ja auch.
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