Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Fallera am 25. Mai 2010, 13:11:37

Titel: Forderungen einer Versicherung
Beitrag von: Fallera am 25. Mai 2010, 13:11:37
Guten Tag,

Mein Inso Verfahren wurde am 29.05.2009 eröffnet und mit Beschluss vom 19.05.2010 aufgehoben mit der Ankündigung der RSB. Somit befinde ich mich nun in der WVP.

Nun ist noch eine Forderung einer Versicherung aufgetaucht über Rückständige Beitragszahlungen im NOvember 2009 und Januar 2010, also während des Verfahrens.

Ich bin mir nicht ganz sicher aber muss ich diese Foderungen nun begleichen oder verstoße ich hiermit gegen 295 Inso?.

Generell würde ich sagen, dass Forderungen "nach" Verfahrenseröffnung beglichen werden dürfen/müssen. Wie sieht es aber in dem Fall aus? Der Vertrag wurde vor Eröffnung geschlossen und es handelst sich um laufend anfallende Kosten?

Danke für Info!

Gruß
Titel: Re: Forderungen einer Versicherung
Beitrag von: Feuerwald am 25. Mai 2010, 13:33:08
man kann sich auch zu viel Gedanken machen, ich würde das zahlen und gut.
Titel: Re: Forderungen einer Versicherung
Beitrag von: malud am 25. Mai 2010, 20:16:11
Sehe ich aus so. Man kann mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass die Beiträge für November 2009 und Januar 2010 auch erst im November 2009 und im Januar 2010, also nach Insolvenzeröffnung, entstanden sind. Dass der Versicherungsvertrag vor Insolvenzeröffnung ist wohl nicht entscheidend. Wenn dem so ist, dann ist der Versicherer hinsichtlich dieser Forderungen nicht Insolvenzgläubigerin und eine Bezahlung dieser Forderungen stellt keine Bevorzugung eines Insolvenzgläubigers dar.