"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Forderungen vom IV obwohl er geschlafen hat  (Gelesen 3514 mal)

HausH

Re: Forderungen vom IV obwohl er geschlafen hat
« Antwort #20 am: 01. September 2016, 09:21:27 »

 :hi:

mit dem Link wollte ich euch ein Beispiel dafür geben was einem Drittschuldner passiert wenn er  seine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung nicht erfüllt. Im vorliegenden Fall wird es so sein das der IV sich an die Krankenkasse wenden muss um dort die fehlenden Beiträge ein zu holen. Die Krankenkasse wird sich dann vermutlich bei Dumbo melden um von ihm die zuviel gezahlten Beiträge zurück zu holen.

Es ist irrelevant ob die Kasse informiert wurde, sie steht in der Verpflichtung.

@ Waldi und Eidechse, kommt bitte mit nachvollziehbaren Argumenten und lasst es einfach sein die Leute zu verunsichern...was soll der Müll?

Vielleicht kann ja noch jemand anderes zur Lösung beitragen, vielleicht jemand ohne Vorurteile

gruß HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

eidechse

Re: Forderungen vom IV obwohl er geschlafen hat
« Antwort #21 am: 02. September 2016, 15:14:19 »

@ HausH

Was qualifiziert Sie eigentlich rechtliche Einschätzungen dahin zu bewerten, ob diese zutreffen oder nicht?
Sie hängen sich hier ganz schön weit aus dem Fenster und mit jedem Mal wird das, was Sie von Sich geben in rechtlicher Hinsicht mehr und mehr falsch.

Zitat
Es ist irrelevant ob die Kasse informiert wurde, sie steht in der Verpflichtung.

Nein. Beschäftigen Sie sich mal mit den Urteilen aus dem link aus Ihrem Beitrag vom 30. August 2016, 18:50:52. Da waren, auch welche dabei, die sich mit dem Thema beschäftigen, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Drittschuldner von seiner Leistungspflicht gegenüber dem eigentlichen Berechtigten frei wird, wenn er an einen tatsächlich Nichtberechtigten ausgezahlt hat. Sie können es vielleicht auch am Anfang mal mit dem Studium von § 407 BGB gut sein lassen und evtl. für das eröffnete Insolvenzverfahren noch § 82 InsO.

Zitat
Mein IV hat mir mal einen Brief geschrieben, als Antwort auf eine Krankmeldung, hier ein wichtiger Satz der dir vielleicht die Augen öffnet.

"Die xxx Krankenkasse ist jetzt in der gesetzlichen Verpflichtung den pfändbaren Einkommensanteil an die Insolvenzmasse abzuführen".

Und was hat das mit dem Fall zu tun, dass die Krankenkasse über die Insolvenz gar nicht Bescheid weiß, wie es bei Dumbo07 nach der Schilderung war, weil der IV/TH nicht informiert hat? Nichts.

Und selbst wenn die Krankenkasse informiert gewesen wäre, ändert das trotzdem nichts an der Obliegenheit des Schuldners, die in den von mir angeführten Kommentarstellen sowie in der Gesetzesbegründung näher ausgeführt wird. Sie bekommen es hier einfach nicht hin alles voneinander zu trennen. Evtl. noch bestehende Zahlungspflichten der Krankenkasse gegenüber dem TH, führen nunmal nicht dazu, dass der Schuldner das an ihn zu viel überwiesene Geld behalten darf. Die Gesetzesbegründung führt für solche Fälle aus, dass es dann die Obliegenheit des Schuldners ist, dieses Geld an den TH auszukehren. Tut er dies nicht kann es zur Versagung der RSB kommen, wenn auch alle übrigen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Versagungsantrag vorliegen.

Aber auch auf diesen Umstand hatte ich bereits hingewiesen, aber der entsprechende Text scheint ja überlesen, nicht verstanden oder einfach vor dem geistigen Auge gelöscht worden zu sein, weil unpassend fürs eigene Weltbild und sowieso nicht gefällt.
« Letzte Änderung: 02. September 2016, 15:17:32 von eidechse »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz