Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Buzzy am 02. März 2011, 16:07:00
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Hallo an alle hier !
Da ihr mir schon mal so gut geholfen habt , habe ich heute ein anderes Problem :cry:
Habe heute von der eurohypo eine Forderungsabrechnung bekommen , mit dem Restbetrag von den schulden die jetzt nach der zwangsversteigerung unserer wohnung übrig geblieben sind . :fuchsteufelswild:
Sie schreiben , wenn sie den Betrag XXX nicht innerhalb 10 Tagen an uns überweisen werden wir zwangsvollstreckungsmaßnahmen weiterleiten .
Was soll ich denn jetzt machen ?
Liebe grüße und Danke im voraus für eure Antworten .
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Um welchen Betrag handelt es sich?
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Um ca 49000 Euro ,
aber wir sind doch deshalb in die inso gegangen , weil wir das alles nicht mehr zahlen konnten .
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Ich würde sagen, dass die Forderung ja bereits vor der Insolvenz bestand hat die Bank nun die Möglichkeit, die Restsumme ebenfalls zur Tabelle anzumelden.
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Die Rest"forderung" gehört zur Insolvenz.
Alle nicht fälligen Forderungen sind mit Eröffnung fällig.
Die Bank hat die Möglichkeit, die noch offenen Forderungen als Ausfall nachzumelden.
Weisen Sie die Bank unter Nennung des Insolvenzaktenzeichens darauf hin.
Geben Sie die Forderung in Kopie an den TH weiter.
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Oh man , da bin ich ja beruhigt ,
hatte schon angst was da wieder auf uns zu kommt .
Danke !!