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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Forderungsaufkauf von Dritten - vorzeitige RSB möglich?  (Gelesen 5390 mal)

HarryP

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Hallo Leidensgenossen,
auch mich hat es erwischt....InSo-Verfahren läuft. Ich muss vorausschicken, dass hier, da ich immer noch selbstständig bin, das Regelinso-Verfahren Anwendung findet.
Ich bin in der glücklichen Lage, dass eine dritte Person an mich und an meine Produkte glaubt und mir aus der Misere helfen möchte. Der größte Brocken an Schulden liegen mit über 50% bei der Bank, die glücklicherweise auch noch die Hausbank des Investors ist. Die Bank hat bereits "Mitarbeit" bei der Lösung des Problems signalisiert.

Aber nun zu meinen Wissenslücken:
1.) Kann eine dritte Person bei laufendem Verfahren mit meinen Gläubigern einen Forderungserlass durch Bezahlung einer Quote verabreden und muss dies dann vom Inso-Verwalter akzeptiert werden? Der Insolvenzverwalter favorisiert aber den Firmenverkauf an eine Ihm genehme Gruppe (Ein Schelm der dabei Eigeninteress der Inso-Verwalters vermutet!!)
2.) Wenn eine dritte Partei alle gegen mich lautenden Forderungen durch Übernahme meiner Firma "aufkauft", ist dann mein "persönliches" Verfahren beendet, ohne anschließende Wohlverhaltensperiode? Erlange ich dann sogleich Restschuldbefreiung?
3.) Wie werden die bis zur Insolvenz aufgelaufenen Verlust behandelt? Sicherlich werden die von den Gläubigern  "erlassenen" Schulden von den Verlustvorträgen reduziert. Aber es bleibt ja dennoch ein Rest. Wer kann diese verbleibenden Verlustvorträge geltend machen?

Sicherlich könnte mein Inso-verwalter die Fragen alle beantworten, aber ich vermute ein großes Stück Eigeninteresse und möchte daher meinen (vielleicht) rettenden Engel noch nicht ins Spiel bringen.

Ich danke Euch für Eure Tipps!
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ThoFa

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Re: Forderungsaufkauf von Dritten - vorzeitige RSB möglich?
« Antwort #1 am: 01. Juni 2007, 19:27:15 »

Hallo,

der Verwalter ist nicht Ihr Berater, insofern sollten Sie dementsprechend auch keine Hoffnung haben. Zudem haben die oft soviel Ahnung, wie ich vom Kühe melken.
Einen Teil des Geldes Ihres "Engels" sollten Sie in eine vernünftige Beratung stecken, denn das was Sie vorhaben. ist nicht ganz so einafach, wie Sie sich das eventl. vorstellen.

1.In der Regelinsolvenz macht man sowas über den so genannten Insolvenzplan. Der Insolvenzverwalter muss eine Stellungnahme zum Plan abgeben, darüber zu entscheiden hat er nicht, denn der starke Part einer Inolvenz sind immer die Gläubiger. Wird der Plan angenommen, wird Ihr Verfahre beendet.

2. Siehe 1.

3. Sie schreiben nichts über die Rechtsform der Firma insofern im Moment nicht zu beantworten.

MfG

ThoFa
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HarryP

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Re: Forderungsaufkauf von Dritten - vorzeitige RSB möglich?
« Antwort #2 am: 02. Juni 2007, 15:50:51 »

Hallo ThoFa,
erst mal herzlichen Dank für Deine Antwort!! Deinen Rat einen guten Fachmann zu Rate zu ziehen kann ich nur bestätigen. Das Problem hierbei ist nur, dass es scheinbar mehr schlechte als gute Berater gibt und bei bereits zwei konsultierten "Fachleuten" zwei Meinungen erhalten habe!

Und und zur Erläuterung:
Mir ist bekannt, dass mein Inso-Verfahren mit der Annahme des Inso-Plans an sich beendet ist. Normalerweise beginnt mit dem Ende des Inso-Verfahrens ja die WVP. Die ist wiederum erst nach den 6 Jahren bendet, in denen der über den unpfändbaren Anteil des Gehaltes die Gläubiger ja wenigsten zum Teil bedient werden. Und wenn ich mich in dieser Zeit korrekt verhalte und die Gläubiger weiter fleißig bediene, erhalte ich vom Gericht dann anschließend den Persilschein der RSB. Erst mit der RSB erhalte ich wieder eine wenigstens neutrale Schufa und bin dann wieder kreditwürdig.
Der Unterschied hier liegt aber darin, das die eigentlichen Schulden durch einen Vergleich im Insolvenzplan bedient werden sollen und die Gläubiger vertraglich auf einen Teil Ihrer Forderung verzichten. Mit anderen Worten: Mit Annahme des Inso-Planes wäre ich dann schuldenfrei. Ergo: Es gibt keine Restschulden und daher auch keine notwendige Restschuldbefreiung...und dies sollte doch dann sofort und nicht erst nach 6 Jahren durch das Inso-gericht erfolgen, oder?

Zu meiner dritten Frage: Ich bin mit einer Einzelfirma in die Insolvenz gegangen und die Verlustvorträge liegen daher bei mir als Person.

Danke schon im voraus für weitere Erläuterungen und wünsche allen die es nötig haben: Kopf hoch und es geht weiter!! Jede Veränderung birgt in sich die große Chance zum Besseren.

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ThoFa

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Re: Forderungsaufkauf von Dritten - vorzeitige RSB möglich?
« Antwort #3 am: 02. Juni 2007, 19:56:47 »

Hallo,

ich kenne persönlich nur einen guten Berater.  :cool: :wink:

Wenn Sie einen Insolvenzplan erfolgreich durchführen, gibt es keine Restschuldbefreiungsphase, ergo gibt es auch keine Ankündigung und/oder Erteilung der RSB.
Die Annahme des Insolvenzplanes hat die Wirkung eines Vergleiches und entfaltet Ihre Wirkung mit Annahme und Erfüllung des Plans. Also müssen Sie selbstverständlich auch keine sechs Jahre warten.

Den Verlust können Sie ganz normal in Ihrer Steuererklärung angeben und gem. den steuerrechtlichen Vorgaben als Verlustvortrag übernehmen.

MfG

ThoFa
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