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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Frage bezügl. RSB  (Gelesen 4354 mal)

xxVOLKANxx

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Frage bezügl. RSB
« am: 06. August 2008, 10:28:35 »

Hallo,

Meine private Insolvenz wurde am 09.12.2007 eröffnet. Ich habe ein Gesamtschulden von 55.000 € an 2 Gläubiger.

Hausbank 50.000 €
Ford Bank    5.000 €

Mein Verdienst, je nach Monat (Aussendienstmitarbeiter im Vertrieb - provisionsabhängig) zwischen 1.900 - 2.700 € netto. Bin verheiratet und habe einen Sohn.

Seit Dezember werden mir unterschiedliche Beträge von meinem Gehalt gepfändet.

Aussergerichtliche Einigung hat nicht geklappt. Damals hatten wir eine Komplett-Summe von 10.000 € angeboten.

Nun haben wir vor 4 Wochen eine Summe von insgesamt 21.000 € angeboten, was anteilig verteilt wird. Die Gläubiger haben zugestimmt und ich habe das Geld vor 2 Wochen eingezahlt und die haben mir per Brief den Zahlungseingang bestätigt und somit alle Forderungen beglichen sind.

Diese beiden Briefe von den Gläubigern habe ich eingescannt und meinem Th zugemailt. Daraufhin hat er zurückgeschrieben, dass noch ein Gläubiger dazugekommen ist undzwar mein Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung von 2007 an den Th geschickt, von 23 €. Ich darf diese Rechnung nicht begleichen, sonst mach ich mich strafbar. Der Vermieter muss sich zuerst in die Insolvenzliste eintragen.

Aber ich verstehe das ganze nicht. Ich meine, dass ich z.B. seit Inso-Eröffnung meine Handyrechnungen, Telefon- Internetrechnung usw. alles ganz normal gezahlt bzw. abgebucht wurde. Wieso darf ich die Nebenkostenabrechnung nicht zahlen?  :shock: Mein Vermieter stellt sich auch quer und sagt, dass wir die Rechnung begleichen sollen, ansonsten Zusatzkosten kommen, wenn die sich in die Inso-Liste eintragen. Wegen der 23 € läuft mein Inso noch, obwohl die anderen eigentlichen Summen für die Inso beglichen wurde bzw. keine Forderungen mehr besteht.

Ich habe mittler Weile mitbekommen, dass der TH nicht mein Berater ist bzw. er mir keine Auskünfte geben will/darf. Amtsgericht sagt nur, wenn der TH Ihnen was mitteilt, dann stimmt das! Mir wurde
nur gesagt, dass wenn ich mich beraten lassen wollen würde, dass ich mir einen Anwalt holen soll. SUPER  :heulen:

Meine nächste Frage ist, wenn der Vermieter sich in die Inso-Liste einträgt, darf ich dann die komplette Summe zahlen? Was muss ich danach machen? Muss ich eine RSB-Antrag an das Amtsgericht abgeben? Wenn ja, woher bekomme ich die? Mein TH sagt mir überhaupt nix. Er meint nur, kümmern Sie sich selber drum!  :cry:

Sorry, für soviel Text.

Ich bin ab Morgen Nachmittag im Ausland für 3 Wochen.

WÄRE SEHR FROH, WENN IHR MIR PAAR ANTWORTEN GIBT! Die lese ich mir im Urlaub dann gerne durch!

VIELEN DANK!
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paps

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Re: Frage bezügl. RSB
« Antwort #1 am: 06. August 2008, 21:08:19 »

Erst einmal willkommen.

Dann gleich hinterhergeschickt: "Dumm gelaufen"
Gerade wegen Ihren Fällen sagen wir immer wieder, dass solche Einigungsversuche zur vorfristigen Erteilung der RSB erst nach Aufhebung des Verfahrens gestartet werden sollen.
Dann ist nämlich die Tabelle abschließend festgestellt und es kann prozentual an die Gläubiger verteilt werden.

Sie können nun im Nachgang wegen der Gleichbehandlung nur dem Vermieter  die ca. 40% anbieten und auf sein Einverständnis hoffen.

Außerdem müßten noch die Gerichts- und TH-Kosten gezahlt werden.

Ist das alles geklärt, können Sie einen formlosen Antrag auf vorfristige Erteilung der RSB stelen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

ThoFa

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Re: Frage bezügl. RSB
« Antwort #2 am: 06. August 2008, 23:45:38 »

Hallo,

ich erhebe Einspruch gegen Paps Beitrag und bringe die Erklärung dazu morgen.  :wink:

MfG

ThoFa

P.S.: Bis dahin die Frage, wer hat denn die Summe gezahlt und wer hat die "Vergleichsverhandlung" gemacht ? IN oder IK Verfahren ?
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xxVOLKANxx

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Re: Frage bezügl. RSB
« Antwort #3 am: 07. August 2008, 00:59:18 »

Hallo Paps und ThoFa,

vielen Dank für eure Antworten und Hilfen!

Die Tabelle war ja schon fest, die Gläubiger haben sich eingeschrieben und gut wars. Die Forderung von unserem Vermieter kam ja erst nach ca. 7 Monaten nach Insolvenzeröffnung. Ach ja, das ist eine Verbraucherinsolvenz, wenn es deine Frage war ThoFa. Denn leider kann ich IN und IK nicht entziffern. IK ist vielleicht Inkasso?

Darf ich nicht die komplette Summe zahlen von 23,- €, wenn die sich in die Inso-Liste eintragen? Was ist, wenn die mit den 40% nicht einverstanden sind? Werden dann 23,- € von meinem Monatsgehalt gepfändet? Wär ja ein schwachsinn, wenn ich dann 40% anbiete.  :dntknw:

Wir hatten Anfangs der Insolvenzeröffnung an den Treuhänder 1.600,- € gezahlt, das war das Geld von der Kaution der Wohnung, als wir umgezogen sind, haben wir das Geld erhalten. Er meinte, dass die Treuhänderkosten davon verrechnet werden.

Dieser formloser Antrag für die RSB, heißt also ein einfaches Schreiben mit AZ usw. an das Amtsgericht? Mehr ist das nicht?

Die Summe haben wir gezahlt, durch Verwandte und Freunde. Die haben uns das Geld zur Verfügung gestellt. Die Hälfte muss ich zurückzahlen, die Hälfte ist sozusagen ein Geschenk  :wow:

Die Vergleisverhandlung haben wir auch selber gemacht. Der TH hat nur immer wieder gesagt, wenn wir um seinen Rat gebeten haben, "Sie müssen das selber machen".

Ich bin echt froh, wenn ich das ganze hinter mir gebracht habe!

VIELEN DANK NOCHMALS FÜR EUER BEMÜHEN UND FÜR DIE HILFE !!!
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xxVOLKANxx

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Re: Frage bezügl. RSB
« Antwort #4 am: 01. September 2008, 14:05:14 »

Hi ThoFa,

nun bin ich vom Urlaub zurück. Ich würde mich über deinen Einspruch (mit Begründung) freuen, die du gegen Paps hattest.

BEDANKE MICH SCHON MAL IM VORAUS  :thumbup:
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ThoFa

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Re: Frage bezügl. RSB
« Antwort #5 am: 02. September 2008, 14:44:13 »

Hallo,

hm die Sache ist irgendwie untergegangen und ich habe meinen Einspruch vergessen,kommt aber bestimmt wieder.

Wer steht im Mietvertrag ? Sie alleine oder auch Ihre Frau ?

MfG

ThoFa
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xxVOLKANxx

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Re: Frage bezügl. RSB
« Antwort #6 am: 02. September 2008, 20:25:00 »

Hallo ThoFa,

 :cheesy:

kann passieren, dass mal was untergeht, bei sovielen Themen.

Im Mietvertrag stehen beide drin, ich glaube, ich habe auch vergessen zu schreiben, dass beide, also ich und meine Ehefrau in der Insolvenz sind.

Wenn dir dein Einspruch wieder einfallen sollte,  würde ich mich über deinen Beitrag sehr freuen.

Wünsche bis dahin allen einen schönen Abend

MFG

Volkan
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ThoFa

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Re: Frage bezügl. RSB
« Antwort #7 am: 09. September 2008, 10:16:03 »

Hallo,

hätten Sie einen fiesen Insolvenzverwalter, könnte jetzt folgendes passieren.

Sie haben einen Neuerwerb erzielt und zwar das Geld was Ihnen die Verwandschaft zur Verfügung gestellt hat. Der IV könnte jetzt die Gläubiger zur Herausgabe auffordern. Er würde den Betrag zur Masse ziehen und richtig Geld verdienen.

Sie sollten jetzt folgendes machen. Schreiben Sie die (alten) Gläubiger an und bitten um Einverständnis, dass Sie den Vermieter komplett bezahlen. Dies sollen die Ihnen schriftlich geben.

Dann stellen Sie einen Antrag auf Einstellung der Insolvenz gem. § 212 InsO (Wegfall des Eröffnungsgrunds) und die Sache ist gegessen. Den Wegfall können Sie mit den Einigungsschreiben der Gläubiger belegen. Alternativ wäre auch ein Antrag nach § 213 InsO möglich.

Dies sollten Sie nur machen, sofern sicher ist, dass keine weiteren Gläubiger noch irgendwo schlummern.

Wenn Sie befürchten, dass noch irgendwo Gläubiger mkommen könnten, nochmal hier nachfragen.

MfG

ThoFa

P.S.: Der Einspruch war, dass eine vorzeitige Erteilung der RSB, im laufenden Verfahren, nicht beantragt werden kann. Es gibt nur die Möglichkeit im Schlusstermin einen solchen Antrag zu stellen, da dann die RSB angekündigt wird und man dann mit der Zahlung eine vorzeitige Erteilung der RSB beantragen kann.
« Letzte Änderung: 09. September 2008, 10:17:39 von ThoFa »
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xxVOLKANxx

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Re: Frage bezügl. RSB
« Antwort #8 am: 09. September 2008, 22:51:46 »

Hey ThoFa,

vielen Dank für deine Antwort! Das sind jetzt einige Infos auf einmal! Kenne mich leider bei den ganzen Paragraphen etc. nicht so gut aus. Müsste ich mir in Ruhe durchlesen!

Vielen Dank zuerst einmal!
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xxVOLKANxx

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Re: Frage bezügl. RSB
« Antwort #9 am: 10. September 2008, 14:52:35 »

Hey ThoFa,

jetzt hab ich doch ne Frage:

Wann ist denn ein Schlusstermin? Hab ja die Schulden sozusagen bei den Gläubigern beglichen. Ich muss doch jetzt nicht 6 Jahre warten? Wann wäre denn der Schlusstermin? Ich verstehe das nicht ganz, wie das gemeint ist, mit der vorzeitigen Erteilung des RSB beantragen, da im Schlusstermin der RSB angekündigt wird.

Sry, verstehe leider nicht viel davon.
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xxVOLKANxx

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Re: Frage bezügl. RSB
« Antwort #10 am: 11. September 2008, 14:30:54 »

Hey ThoFa,

hab mal nachgeforscht. Lt. meiner Ehefrau war der Schlusstermin am 09.01.2008. Das heißt doch, dass ich dann meine RSB beantragen kann. Oder?  :gruebel:
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ThoFa

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Re: Frage bezügl. RSB
« Antwort #11 am: 13. September 2008, 13:52:06 »

Hallo,

der Schlusstermin war ganz bestimmt nicht im Januar. Ihr Verfahren ist doch erst im Dezember eröffnet wurde.  :gruebel:

MfG

ThoFa
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