Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: mga am 11. April 2007, 21:15:44
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Hallo allerseits!
Bin im 3. Jahr der Wohlverhaltensperiode.
Nur ich selbst habe Privatinsolvenz angemeldet.
Kann mein Ehepartner eigentlich größere Geldsummen bekommen (geschenkt, gewonnen u.ä.) ohne dass solches Geld vom Insolvenzverwalter angerührt wird?
Wir sind seit 20 Jahren verheiratet, ohne Ehevertrag (also wohl \"Zugewinngemeinschaft\").
Steuerlich sind wir zusammen veranlagt.
Danke vorab für Infos und Hilfen
mga[addsig]
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In der Wohlverhaltensphase des Restschuldbefreiungsverfahrens, n a c h Aufhebung des Insolvenzverfahrens, könnte selbst der Schuldner Geldgeschenke oder Lottogewinne vereinnahmen, ohne dass diese von der Abtretung des Treuhänders erfasst wären.
Lediglich die pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge sind abgetreten und abzuführen
http://dejure.org/gesetze/InsO/287.html
sowie Vermögen, das von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben wird, wäre zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben.
http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Ganz anders im noch laufendem Insolvenzverfahren !
Das Vermögen des Ehepartners ist darüber hinaus weder im Insolvenzverfahren noch in der Wohlverhaltensphase massezugehörig und wird auch nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst.
Allenfalls im Fall gestundeter und noch nicht bereinigter Verfahrenskosten könnte das Vermögen des Ehepartners eine gewisse Rolle spielen.
MfG
Feuerwald
[addsig]