Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tennispro am 26. August 2009, 11:36:51
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Hallo alle. Nächstes Jahr im September bin ich mit meiner Insolvenz durch !
Ich soll dann noch 1600 € Gerichzskosten zahlen ! Nach neuem Gesetz müssen
Insolventen heute keine Gerichtskosten mehr tragen ! Kommt das für mich auch
in Frage?
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Nach neuem Gesetz
- Was denn für ein neues Gesetz? Wurde Ihr Verfahren nach 12/2001 eröffnet und die Verfahrenskosten gem. § 4a InsO gestundet?
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Klar musst du die Kosten irgendwann bezahlen...das Gesetzt räumt nur eine Stundungsmöglichkeit bis zum Verfahrensende ein damit die Inso nicht schon gleich am Anfang mangels Masse abgelehnt wird.
Stell einen erneuten Stundungsantrag mit monatlichen Raten......
Die endgültige RSB bekommst Du nur wenn das bezahlt oder geklärt ist......
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Die endgültige RSB bekommst Du nur wenn das bezahlt
- die RSB ist auch dann zu erteilen, wenn die gestundeten Verfahrenskosten nach 6 Jahren noch nicht bereinigt sind. Es ist also nicht so, dass die Voraussetzung für die Erteilung der RSB die zuvor bezahlten Verfahrenskosten sind. Die Stundung wirkt über das Ende des restschuldbefreiungsverfahren hinaus, aber nicht endlos. Nach ca. 4 Jahren werden auch diese erlassen, sollte eine Rückführung nicht möglich sein.
Bei Verfahren, die vor 12/2001 eröffnet wurden, sieht dies allerdings anders aus.
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na das is ja`n Ding...aber Hallo
Wieder was gelernt. Dacht es wär anders..... :hi: