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Autor Thema: Frage: WVP und Steuererstattung  (Gelesen 13297 mal)

geschieden1907

  • Gast
Frage: WVP und Steuererstattung
« am: 13. März 2018, 10:04:27 »

Hallo zusammen.

Ich habe folgendes Problem und bei der Suche nicht ganz die Antwort gefunden, die zu meinem Problem und zu meiner Frage passen könnte.
Anfang 2013 wurde das PI-Verfahren eröffnet, im Sommer 2015 beendet und die WVP kam. Zur selben Zeit in 2015 erfolgte auch die Schlußverteilung.
Zu den Gläubigern gehörte leider auch das Finanzamt, da meine damalige Exfrau direkt nach der Trennung die Steuerklasse wechselte, und in dem ganzen Trennungs- und Scheidungschaos Steuerschulden (Steuerklassen, Erstattungen und Nachzahlungen) entstanden.
Die Steuerschuld war 2012 eine nicht unerhebliche Höhe, so dass die Summe in die PI 2013 mit übernommen wurde. Seit 2013 hat der TH immer seine Quote an das FA ausgezahlt, sowie wurden die von mir erledigten Einkommenssteuererklärungen immer erledigt, die daraus ggf. resultierende Erstattung vom FA einbehalten.

Nun die Frage: Ich befinde mich aktuell in den letzten 10 Monaten der WVP. In 10 Monaten soll die endgültige RSB erteilt werden, somit wäre die komplette PI in 10 Monaten, nach 6 Jahren beendet. Ich habe gestern eine Info von Elster bekommen (ich mache Steuererklärungen immer online), dass uns eine 4 -stellige Summe als Erstattung zusteht. Mit uns meine ich, dass meine jetzige Frau und ich eine gemeinsame Veranlagung haben und uns die Erstattung gemeinsam zusteht.

Darf das Finanzamt immer noch Erstattungen, Stand heute, einbehalten?
Gespeichert
 

Wandervogel

Antw:Frage: WVP und Steuererstattung
« Antwort #1 am: 13. März 2018, 10:47:08 »

Verrechnen von neu entstandenem Guthaben mit alten Schulden darf jeder Gläubiger in der WVP. Praktisch kommt das wohl meist beim Finanzamt vor. Damit der Erstattungsanteil der Ehefrau nicht einbehalten werden kann, muss ggf. ein Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld gestellt werden.
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ballycoola

  • Jungspund
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Antw:Frage: WVP und Steuererstattung
« Antwort #2 am: 31. Mai 2018, 12:30:20 »

Genau so ist es. Da FA wird aufrechnen und darf das auch.
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Ehefrau

Antw:Frage: WVP und Steuererstattung
« Antwort #3 am: 01. Juni 2018, 17:27:19 »

Bei uns hat das Finanzamt die Dinge automatisch berücksichtigt und die Steuererstattung nach Anfall pro Nase aufgeteilt.
Mein Anteil wurde einbehalten und der meines Mannes ausgezahlt.
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KarlPaul

Antw:Frage: WVP und Steuererstattung
« Antwort #4 am: 21. Dezember 2018, 21:16:50 »

Das Finanzamt kann, aber muss nicht aufrechnen.
Bei mir haben sie es vergessen.
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