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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Frage zu Lohnpfändung in der WVP  (Gelesen 4539 mal)

Topo

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Frage zu Lohnpfändung in der WVP
« am: 15. Mai 2010, 17:52:25 »

Hallo erstmal,

mein Inso Verfahren wurde im März 08 eröffnet, und ich bekam dann ende Februar Post vom Gericht mit dem Protokoll und dem Beschluss:
1. Das Insolvenzverfahren wird nach Vollzug der Schlussverteilung und rechtskräftiger Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben.
2. Dem Schuldner wird Restschulbefreiung erteilt werden, wenn er für die Zeit von 6 Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also ab dem märz 08 seine Obliegenheiten erfüllt und von Insolvenzgläubigern oder Treuhänderin Versagungsgründe nicht wirksam geltend gemacht werden.

dazu noch ein Protokoll mit meinen Obliegenheiten und Gründen. Denke mal das das Standard ist nach den 2 Jahren, also befinde ich mich nun in der WVP oder ?

nun ist es in den 2 Jahren so gewesen, das ich auf meiner Lohnabrechnung immer den gleichen Gläubiger als Pfändungsempfänger hatte. In der März, und auch in der April Abrechnung stand der immer noch drauf. Sollte den Pfänbaren Betrag nun nicht schon seit April meine Treuhänderin bekommen ? Mir wurde gesagt das sich nach den 2 Jahren der Treuhänder beim Arbeitgeber anmeldet, um zu klären wo die Pfändungsbeträge hingehen sollen. Muss ich das nun machen oder läuft da alles noch richtig ? Soll ich beim Arbeitgeber nachfragen ? Ich wurde auch nicht aufgefordert vom Treuhänder oder Gericht sowas selber zu klären wer wann die Pfändungsbeträge bekommt. Bevor ich nun ende Mai die Abrechnung bekomme wollt ich jetzt hier nochmal fragen wie das nun läuft, und ob ich mich da selber drum kümmern muss.

Noch ne kurze Frage, ich ziehe bald um mietrvertrag ist auch unterschrieben ...  Ich habe beim Gespräch mit dem Vermieter angegeben das ich Insolvenz habe, hätte ich das dann nicht machen müssen in der WVP ?? Er hat zwar erst komisch geschaut, aber ich hab ihm alles erklärt. Er hatte dann gemeint jede rmacht mal nen Fehler, und sah das dann auch nicht so eng.
Hab ich mich da also jez umsonst soweit ausm Fenster gelehnt ^^  Ich war halt ehrlich naja ..


Vielen Dank schonmal
« Letzte Änderung: 15. Mai 2010, 17:56:34 von Topo »
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snapvee

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Re: Frage zu Lohnpfändung in der WVP
« Antwort #1 am: 15. Mai 2010, 20:29:55 »

Zitat
Denke mal das das Standard ist nach den 2 Jahren, also befinde ich mich nun in der WVP oder ?

Ja, Verfahren wurde, wie du schreibst, bereits aufgehoben.

Zitat
nun ist es in den 2 Jahren so gewesen, das ich auf meiner Lohnabrechnung immer den gleichen Gläubiger als Pfändungsempfänger hatte. In der März, und auch in der April Abrechnung stand der immer noch drauf. Sollte den Pfänbaren Betrag nun nicht schon seit April meine Treuhänderin bekommen ?

Alle Pfädungen gehen an den Treuhänder. Dieser verteilt nach der festgelegten Quote einmal im Jahr die Gelder an die Gläubiger.

Zitat
Mir wurde gesagt das sich nach den 2 Jahren der Treuhänder beim Arbeitgeber anmeldet, um zu klären wo die Pfändungsbeträge hingehen sollen

Wäre mir neu. Normalerweise wendet sich der Treuhänder gleich an den Arbeitgeber und lässt sich die Pfändungsbeträge überweisen.

Zitat
Noch ne kurze Frage, ich ziehe bald um mietrvertrag ist auch unterschrieben ...  Ich habe beim Gespräch mit dem Vermieter angegeben das ich Insolvenz habe, hätte ich das dann nicht machen müssen in der WVP ??

Dazu besteht keine Pflicht. Jedoch solltest du, wenn du gefragt wirst, die Wahrheit sagen.

Gruß
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Topo

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Re: Frage zu Lohnpfändung in der WVP
« Antwort #2 am: 15. Mai 2010, 21:39:06 »

Danke erstmal für Deine antwort, also setzt sich dann der Treuhänder mit meinem Arbeitgeber in Verbindung wie ich das verstehe? Der gläubiger der meinen Lohn zurzeit Pfändet, hat da sin dem selben Monat gemacht indem auch das Insolvenzverfahren eröffnet wurde sprich im März 08. Wie lange darf der denn dann noch Pfänden, und ab wann gehen die Pfändungsbeiträge an meinem Treuhänder ?

wie ist das dann jetzt in der WVP, ich muss ja dem Gericht und meinen Treuhänder die neue Adresse mitteilen, will da noch jemand einen Mietvertrag haben, und wird der Vermieter noch angeschrieben ? Er weiß es zwar, würde mich aber dennoch interessieren.

Danke
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Quasimodo

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Re: Frage zu Lohnpfändung in der WVP
« Antwort #3 am: 15. Mai 2010, 22:09:31 »

Der gläubiger der meinen Lohn zurzeit Pfändet, hat da sin dem selben Monat gemacht indem auch das Insolvenzverfahren eröffnet wurde sprich im März 08. Wie lange darf der denn dann noch Pfänden, und ab wann gehen die Pfändungsbeiträge an meinem Treuhänder ?

Bringst du das was durcheinander? Schau mal nach, ob der pfändende Gläubiger nicht von Anfang an der Treuhänder war. Deswegen fällt auch der Pfändungsbeginn mit der Verfahrenseröffnung zusammen. Sonst kann in den insgesamt 6 Jahren niemand pfänden.
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snapvee

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Re: Frage zu Lohnpfändung in der WVP
« Antwort #4 am: 15. Mai 2010, 22:16:36 »

Zitat
Bringst du das was durcheinander? Schau mal nach, ob der pfändende Gläubiger nicht von Anfang an der Treuhänder war. Deswegen fällt auch der Pfändungsbeginn mit der Verfahrenseröffnung zusammen. Sonst kann in den insgesamt 6 Jahren niemand pfänden.

Richtig! Die Gläubiger selbst dürfen gar nicht pfänden.

Zitat
wie ist das dann jetzt in der WVP, ich muss ja dem Gericht und meinen Treuhänder die neue Adresse mitteilen, will da noch jemand einen Mietvertrag haben, und wird der Vermieter noch angeschrieben ? Er weiß es zwar, würde mich aber dennoch interessieren.

Ein formloses Schreiben an Gläubiger und Amtsgericht reicht. Einfache neue Anschrift und Telefonnummer angeben.
Weder Amtsgericht noch Treuhänder werden den Vermieter kontaktieren. Auch wird niemand den Mietvertrag verlangen. Du musst nur postalisch sowie telefonisch erreichbar sein.
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Topo

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Re: Frage zu Lohnpfändung in der WVP
« Antwort #5 am: 16. Mai 2010, 00:27:38 »

Zitat
Bringst du das was durcheinander? Schau mal nach, ob der pfändende Gläubiger nicht von Anfang an der Treuhänder war. Deswegen fällt auch der Pfändungsbeginn mit der Verfahrenseröffnung zusammen. Sonst kann in den insgesamt 6 Jahren niemand pfänden.

Nö, also der jenige der seit 2 Jahren Pfändet ist ne Bank, steht so auf meiner Lohnabrechnung, welche ich auch immer auf Verlangen meinen Treuhänder gegeben habe, der Treuhänder weiß es also da er ja meine Lohabrechnungen hat. Nun war es auch auf der April Abrechnung immer noch der gleiche Gläubiger. Deshalb die Frage ob mein Treuhänder sich da nun an meinen arbeitgeber wendet um den Pfändbaren Betrag auf sein Konto überweisen zu lassen. Eröffnung war am 5.3.08 und ende März 08 war bereits die erste Pfändung an die Bank.
Wenn da was falsch wäre hätte doch meine Treuhänderin was gesagt oder etwa nicht ?

Zitat
Ein formloses Schreiben an Gläubiger und Amtsgericht reicht. Einfache neue Anschrift und Telefonnummer angeben.
Weder Amtsgericht noch Treuhänder werden den Vermieter kontaktieren. Auch wird niemand den Mietvertrag verlangen. Du musst nur postalisch sowie telefonisch erreichbar sein.

Alles klar, ich muss nämlich jetzt erstmal einen monat bei Schwiegermutter wohnen die hat noch ne wohnung frei für den einen Monat unser neuer Mietvertrag beginnt am 1.7, dann schreibe ich das so gleich mit rein in das Schreiben das die dann wissen ab wann ich wo zu erreichen bin.
« Letzte Änderung: 16. Mai 2010, 00:29:59 von Topo »
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snapvee

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Re: Frage zu Lohnpfändung in der WVP
« Antwort #6 am: 16. Mai 2010, 09:56:31 »

Zitat
Nö, also der jenige der seit 2 Jahren Pfändet ist ne Bank, steht so auf meiner Lohnabrechnung, welche ich auch immer auf Verlangen meinen Treuhänder gegeben habe, der Treuhänder weiß es also da er ja meine Lohabrechnungen hat.

Naja rechtens wäre das nicht. Kein Gläubiger darf bevorzugt werden. Was in deinem Fall geschehen wäre. Die Gelder werden ausschließlich vom TH verteilt. Ich würde das klären, nicht das hier die RSB in Gefahr gerät.
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Insokalle

Re: Frage zu Lohnpfändung in der WVP
« Antwort #7 am: 16. Mai 2010, 11:17:20 »

Da sieht man mal wieder, wie wichtig eine ganz genaue Schilderung der Umstände ist.
Der Fragesteller sollte mal seine Unterlagen prüfen. Vermutlich geht es nicht um eine Pfändung sondern um eine Lohnabtretung an die Bank vor Verfahrenseröffnung. Die ist zwei Jahre lang zu berücksichtigen, § 114 InsO.

Die zwei Jahre sind um. TH und Arbeitgeber haben inzwischen vergessen, sich darum zu kümmern. Also fragen Sie eben selbst beim TH nach, damit, wenn etwas schief gegangen sein sollte, das Problem nicht noch größer wird. Vielleicht kriegen Sie einen Smiley vom TH in Ihre Akte. 
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Topo

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Re: Frage zu Lohnpfändung in der WVP
« Antwort #8 am: 16. Mai 2010, 11:36:49 »

Hallo,

wie soll ich das denn mit dem smily Verstehen ? Dann werde ich morgen gleich mal ins Lohnbüro gehen und meinen TH anrufen. Ich habe in den 2 Jahren alles gemacht was der TH von mir verlangt hat, er hat sämtliche Lohnabrechnungen und auch meine Lohnsteuerausgleiche, wie kann es denn sein das er das vergisst ? Warum sollte meine RSB in Gefahr sein ? Das ist nicht meine Schuld ich habe alles getan was von mir verlangt wurde, habe sogar nach der Eröffnung gefragt warum das Geld nicht zum TH geht sondern zur Bank, er meinte das ist ok so wie es läuft.
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