"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Frage zum Verfahren  (Gelesen 2136 mal)

Didi201020

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
Frage zum Verfahren
« am: 17. Februar 2015, 09:56:17 »

Guten Morgen,

hab da mal eine Frage, was ist der schwerste Fehler im Insolvenzverfahren, den man begehen kann?


Gruß

didi
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Frage zum Verfahren
« Antwort #1 am: 17. Februar 2015, 10:43:15 »

Wollen Sie eine Grundsatzdebatte vom Zaun brechen?

Gespeichert
 

KarlPaul

Re: Frage zum Verfahren
« Antwort #2 am: 17. Februar 2015, 10:45:34 »

Im eröffneten Insolvenzverfahren gelten die Versagungsgründe des § 290 InsO
Gespeichert
 

Didi201020

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
Re: Frage zum Verfahren
« Antwort #3 am: 17. Februar 2015, 11:27:36 »

Nein keine Grundsatzdiskussion. :dntknw: :dntknw:

mich interessiert einfach was passiert wenn man gegen die Obliegenheiten des von Ihnen genannten Paragraphen verstößt. wird das Verfahren eingestellt oder entfällt die RSB. Geht das Verfahren einfach weiter kann man jede Verletzungen heilen usw. 

ich will einfach nix falsch machen und mein Verwalter ist nicht so auskunftsfreudig.

LG

didi
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: Frage zum Verfahren
« Antwort #4 am: 17. Februar 2015, 11:32:56 »

Gespeichert
 

Didi201020

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
Re: Frage zum Verfahren
« Antwort #5 am: 17. Februar 2015, 11:37:01 »

Danke  :wink:
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Frage zum Verfahren
« Antwort #6 am: 17. Februar 2015, 12:14:55 »

"was ist der schwerste Fehler im Insolvenzverfahren"

Das kommt darauf an, ob das Insolvenzverfahren vor dem 01.07.2014 oder danach beantragt wurde.

Bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.07.2014 beantragt wurden, ist der wohl häufigste Fehler die Missachtung der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nach § 290 Abs. 5 InsO a.F. im eröffneten Insolvenzverfahren sowie die Missachtung der Mitteilungspflicht über jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstell nach § 295 Abs. 3 InsO  a.F.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz