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Autor Thema: Frage zum Weihnachtsgeld und Nachzahlung an das Finanzamt  (Gelesen 2936 mal)

kiki200

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Frage zum Weihnachtsgeld und Nachzahlung an das Finanzamt
« am: 22. November 2010, 22:18:56 »

Hallo, bin heute das erste Mal in diesem Forum und hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ich befinde mich in einer Regelinsolvenz, die Selbständigkeit habe ich mittlerweile aufgegeben und arbeite nunmehr in einem Angestelltenverhältnis. Mittlerweile läuft die Insolvenz bei mir seit 2008, bin zurzeit in dem geschlossenen Insolvenzverfahren in der Wohlverhaltensphase. Ich werde diesen Monat mein Weihnachtsgeld erhalten. Gleichzeitig habe ich allerdings auch unerfreuliche Post vom Finanzmat bekommen, in dem ich aus meiner Selbständigkeit eine Gewinnsumme abführen muß. Auch dies wird Anfang des Monats fällig.
Insgesamt habe ich eine Nettoauszahlung von 1500,-€. 1000,-€ mein Gehalt und 500,-€ das Weihnachtsgeld. Das Finazmat will 380,-€ von mir. Das mir nicht mehr viel vom Weihnachtsgeld bleibt, das ist mir klar. Als erstes muß ich ja das Finanzamt bedienen und die 380,-€ bezahlen. Muß ich denn das noch etwas an den TH abführen? Und wenn wieviel. Ich bin übrigens alleinstehend mit einem Kind. So wie ich von einer Finanzangestellten am Telefon herausgehört habe, bekommt der TH wohl sowieso die 380,-€ oder einen Teil des zu versteuernden Gewinns (Regelinsolvenz)von Finanzamt abgeführt. Ist das richtig oder habe ich das falsch verstanden. Muß ich denn dann noch den restlichen pfändbaren Betrag zahlen. Und muß ich das nach Abzug der Finanzforderung tun oder direkt von den 1500,-€.
Ich weiß, ist alles ziemlich wuselig aber vielleicht weiß ja jemand von Euch darüber Bescheid.
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tomwr

Re: Frage zum Weihnachtsgeld und Nachzahlung an das Finanzamt
« Antwort #1 am: 22. November 2010, 23:41:42 »

Ich denke die Selbständigkeit wurde aufgegeben. Gewinnsumme abführen ? Das hört sich nach Einkommensteuervorauszahlung an. Die kann man herabsetzen lassen wenn der prognostizierte Gewinn nachweislich nicht erzielt werden kann. Eventuell ist es sinnvoll bald eine Einkommensteuererklärung abzugeben und das vermutlich bestehende Gewerbe offiziell abzumelden. Beim Finanzamt könnte man auch einen Antrag auf Stundung der Einkommensteuervorauszahlung stellen wobei ein Antrag auf Herabsetzung sinnvoller wäre. Wenn das Gewerbe schon länger nicht mehr ausgeübt wird, dann erhält man womöglich auch eine anständige Rückzahlung vom Finanzamt.  :wink:
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Danny2810

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Re: Frage zum Weihnachtsgeld und Nachzahlung an das Finanzamt
« Antwort #2 am: 23. November 2010, 09:20:38 »

Hallo Kiki,

grundsätzlich kannst du bis zu 1359,99 € netto verdienen ohne das dir was gepfändet wird (bei 1 Unterhaltspflicht)

Deine Rechnung kannst du wie folgt machen:

  Bruttobetrag
- Steuerabgaben
- SV-Abgaben
- Weihnachtsgeld (max. aber 500,00 € brutto)
- 1/2 der Überstundenvergütung (z.b. bei 50,-€ Überstundenvergütung kannst 25,- € abziehen)
- .
- .
- .
--------------------------------
= bereinigtes Einkommen (nur das ist pfändungsrelevant)

Jetzt ist die Frage, für wann ist diese Zahlung? (Zeitraum)
Lief das Geschäft da noch oder hattest du es schon aufgegeben???
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kiki200

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Re: Frage zum Weihnachtsgeld und Nachzahlung an das Finanzamt
« Antwort #3 am: 23. November 2010, 20:46:41 »

Hallo, danke für Deine Antwort. Die Forderung bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2009. Das Gewerbe habe ich Mitte 2010 abgemeldet.
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kiki200

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Re: Frage zum Weihnachtsgeld und Nachzahlung an das Finanzamt
« Antwort #4 am: 23. November 2010, 20:49:14 »

Dann ist es wohl, so wie du gesagt hast, am besten, wenn ich einen Antrag auf Herabsetzung stelle, und dazu die Unterlagen des Insolvenzverfahrens vom Amtsgericht beilege, oder?
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tomwr

Re: Frage zum Weihnachtsgeld und Nachzahlung an das Finanzamt
« Antwort #5 am: 25. November 2010, 14:49:41 »

Hallo, danke für Deine Antwort. Die Forderung bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2009. Das Gewerbe habe ich Mitte 2010 abgemeldet.

Warum jetzt für 2009 zahlen ? Hast Du eine Einkommensteuererklärung abgegeben oder wurdest Du vom Finanzamt geschätzt ? Handelt es sich um eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem FA ?

Sofern es sich tatsächlich um Einkommensteuervorauszahlungen handelt würde ich ggf. das Gewerbe vollständig abmelden und dem FA mitteilen, dass das Gewerbe bereits seit "....." nicht mehr aktiv ausgeübt wird und Du für 2010 mit einer Rückerstattung bereits gezahlter Einkommensteuervorauszahlung rechnest. In diesem Fall würde ich die Herabsetzung auf 0,00 beantragen UND baldmöglichst eine Steuererklärung für 2009 und 2010 nachreichen. Wenn 2010 keine Einkünfte aus Selbständigkeit erzielt wurden und keine großen Kosten angefallen sind, kann man auch einfach eine Null-Erklärung abgeben. Die wirksame Abgabe der Erklärung sorgt dann auch für Rückerstattung der abgeführten Beiträge für den Zeitraum (sofern nicht das FA mit anderen Schulden aufrechnet).

Meines Wissens ist eine Aufrechnung von Guthaben das nach Insolvenzeröffnung entstanden ist mit Schulden die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind aber unzulässig.
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