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Autor Thema: Frage zum Zeitpunkt Beginn Wohlverhaltensphase / Steuererstattung  (Gelesen 3039 mal)

AnnaWitt

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Hallo zusammen, ich habe im Nov. 2011 den Antrag auf Insolvenz gestellt. Nach meinem Verständnis bin ich seit April 2013 in der Wohlverhaltensphase, ich habe eine Beschluss vom Amtgericht vom 24.04. - Wortlaut:

I: Es wird festgestellt, dass die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangt, wenn sie für die Zeit von sechs Jahren ab Eröffnung des Verfahrens (Wohlverhaltensphase) den Obliegenheite nach §295 InsO nachkommt und für eine Versagung nach §297 oder §298 nicht vorliegen.
II: Zum Treuhänder wird bestellt... Auf den Treuhänder gehen die pfändbaren Bezüge nach Maßgabe der Abtretungserklärung über.

Nach Beschluss vom ... wurde das ISO-Verfahren über das Vermögen eröffnet. Die Schuldnerin hat am ... die Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt. zu dem rechtzeitig gestellten Antrag hat das Gericht im Schlusstermin die Gläubiger und den Insolvenzverhalter gehört. Versagensgründe wurden nicht geltend gemacht.

Dann habe ich einen weiteren Beschluss datiert vom 4.10.13:

1.) wird nach Abhaltung des Schlusstermins nach der rechtskräftigen Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben (§200 Abs.1). Das Restschuldbefreiungsverfahren läuft für die Dauer des angekündigten Zeitraumes weiter.
2.) wird die Nachtragsverteilung angeordnet. Diese bezieht sich auf:
eventuelle Steuererstattungsansprüche für die Jahre 2012 und anteilig für 2013 bis zum Zeitpunkt der Aufhebung.

Meine Frage: Kann ich bei der Aufhebung von April ausgehen oder von Oktober. :gruebel:

Hintergrund: Ich habe die Steuererklärung für 2013 gemacht. Allerdings hat das Finanzamt mir das Geld direkt auf das Konto überwiesen. Welchen Anteil kann ich hier behalten und was muss ich dem Verwalter abführen?

Und: die Beträge der Steuererstattung und der Überweisung unterscheiden sich, kann es sein, dass das Finanzamt schon anteilig überwiesen hat? Hier sind es ca. 8/12, welche überwiesen wurden.

Danke für Eure Hilfe.

« Letzte Änderung: 28. September 2014, 12:57:40 von AnnaWitt »
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waldi

Re: Frage zum Zeitpunkt Beginn Wohlverhaltensphase / Steuererstattung
« Antwort #1 am: 28. September 2014, 14:07:47 »

Der Bescheid vom 4.10.2013 beginnt sicherlich mit 'Das Insolvenzverfahren ...".
Insofern müsste das Finanzamt eher zu 9/12tel aufteilen.

Aber letztendlich obliegt es nicht dem Schuldner, die korrekte Handhabung seitens des Finanzamtes zu überwachen.

Im Übrigen müsste ein entsprechender Passus auf dem Steuerbescheid stehen.

PS. Ich sehe grade, der Ehegatte ist auch in Insolvenz/WVP.
Das macht die Antwort ein wenig komplizierter.
« Letzte Änderung: 28. September 2014, 14:10:59 von waldi »
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AnnaWitt

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Re: Frage zum Zeitpunkt Beginn Wohlverhaltensphase / Steuererstattung
« Antwort #2 am: 29. September 2014, 10:28:49 »

Danke für die Rückmeldung. Auf dem Bescheid vom Finanzamt steht nur, über die Verwendung wird gesondert informiert, das ist aber leider nicht passiert, sondern nur Geld überwiesen worden. Soll ich nun warten, bis der Verwalter auf mich zukommt?

Ja, mein Mann ist auch in der Insolvenz, bei der Steuer haben wir eine gemeinsame Veranlagung. Was ist denn daran komplizierter? Die Zeitpunkte der Verfahren sind fast identisch.
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waldi

Re: Frage zum Zeitpunkt Beginn Wohlverhaltensphase / Steuererstattung
« Antwort #3 am: 29. September 2014, 11:49:08 »

Zitat
Auf dem Bescheid vom Finanzamt steht nur, über die Verwendung wird gesondert informiert, das ist aber leider nicht passiert

Dann würde ich diese Information anmahnen.
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AnnaWitt

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Re: Frage zum Zeitpunkt Beginn Wohlverhaltensphase / Steuererstattung
« Antwort #4 am: 29. September 2014, 13:07:45 »

Ich habe gerade mit dem Finanzamt telefoniert, die Berechnung der Gelder ist tatsächlich über die Insolvenzstelle beim Finanzamt errechnet worden, so dass der Verwalter anteilig sein Geld für 2013 bekommen hat und ich auch meinen Anteil. :biggrin:
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