Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: barny am 13. Juni 2009, 12:26:48
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hallo erstmal,
hab da mal ne frage.
Bin seit 6.2007 in PI.
Wohlverhaltensperiode seit anganf 2008.
Vor Pi hat ein Gläubiger gepfändet, was er nun auch noch macht, also geht der Th erstmal leer aus. Der Th sagte mir das geht nun 2 Jahre so..
aber ist das richtig ? und was passiert danach ?
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aber ist das richtig ?
- der Gläubiger pfändet nicht, der macht sein Recht aus einer Lohnabtretung geltend. Das ist zulässig, längstens jedoch 2 Jahre ab Eröffnung, sofern der Arbeitsvertrag eine solche Lohnabtretung nicht ausschließt.
und was passiert danach ?
- dann wird der Treuhänder seine Abtretung dem Arbeitgeber offen legen und die pfändbaren Betrag einziehen.
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hallo,
danke für die antwort.
Da bin ich aber beruhigt, dachte schon ich muss das vielleicht dann doppelt zahlen , weil der Betrag bis dahin ja noch nicht beglichen ist .
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:whistle: