Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Didi201020 am 23. September 2015, 20:03:41
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Hallo,
ich wollte mal fragen, ob ich in der WVP wohl von Steuerklasse 2 zurück in Steuerklasse 1 wechseln kann.
Bei mir hat sich aber nichts geändert, also ich bin immer noch alleinerziehend. Aber mir bleibt vom alleinerziehenden Freibetrag nicht viel übrig, da deshalb die monatliche Pfändung auch höher ausfällt.
Wäre es möglich mir den Freibetrag lieber über die Steuererklärung zu holen, da hat der Th ja keinen Zugriff mehr drauf oder könnte mir deshalb die Restschuldbefreiung versagt werden? :neutral:
Gruss
Didi
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Wenn sich nichts geändert hat, gibt es auch keine (objektive) Begründung für eine Abänderung der Steuerklasse.
So sehr der Gedanke daran auch verlockend ist, die Folge wäre allerdings eine vorsätzliche Benachteiligung der Gläubiger.
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Das mag richtig sein ich muss aber auch die Betreuungskosten für meine Maus bezahlen und kann mir diese auch nicht vom TH als Sonderausgabe berücksichtigen lassen. Da bin ich dann doch im Nachteil ich gehe arbeiten muss die Betreuung bezahlen und habe fast nichts von dem sowieso schon geringen alleinerziehenden Freibetrag, deshalb die Überlegung.