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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Frage zur Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 6410 mal)

mylord

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Frage zur Wohlverhaltensperiode
« am: 09. Juli 2008, 13:08:41 »

Hallo,

ich bin neu hier, und hätte eine Frage zu der Wohlverhaltensperiode.
Wann tritt diese ungefähr ein, und wird diese Wohlverhaltensperiode einem ofiziell zum Beispiel vom Insolvenzverwalter mitgeteilt, wann Sie beginnt ?

In meinem Fall habe ich nichts erfahren, meine Insolvenz läuft nun schon 2 Jahre, meine Insolvenzverwalterin scheint zufrieden zu sein, ich höre so gut wie gar nichts von ihr.
Ist das normal ?
Ich habe 2 Hinterhäuser die Zwangsversteigert werden sollten.Der dazugehörige Notarvertrag den ich damals abgeschlossen habe, ist sehr sehr komplex, durch Sondernutzungsrechte etc. etc, und na ja, mittlerweile sind 2 Jahre meiner Insolvenz vergangen, ohne das ich irgend etwas in richtung Zwangsversteigerung was gehört habe! Ist das normal?

Ich bin ja froh, das meine Insolvenzverwalterin so "zurückhaltend " ist, aber vergessen hat Sie mich sicherlich nicht, denn schlieslich kassiert Sie ja die jährliche Eigenheimzulage von mehreren 1000 Euros.

Was mich doch jetzt interessieren würde, ob man über die Wohlverhaltensperiode seitens des Insolvenzverwalters vorher benachrichtigt wird wird, wann sie eintritt, und wann die Zwangsversteigerungen ungefähr beginnen.

Kann mir jemand dazu etwas sagen?

LG
mylord
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paps

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Re: Frage zur Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 09. Juli 2008, 20:18:35 »

erst einmal (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/142.gif)

Wurde die Immo aus der Masse freigegeben?
Sind die möglichen Versteigerungserlöse höher als der Restkreditwert?
Sind die Wohnrechte innerhalb der letzten 10 Jahre an Verwandte eingetragen worden?

Den Stand ihres Verfahrens können Sie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de ersehen.

Bevor das Verfahren beendet ist, erhalten Sie die Ankündigung der RSB und kurz danach den schriftlichen Einstellungsbeschluß.

Das eigentliche Verfahren kann auch gut länger als 2 Jahre dauern, wenn es wie hier Masse gibt, die irgendwie verwertet werden kann.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

mylord

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Re: Frage zur Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 10. Juli 2008, 10:55:22 »

Hallo paps,

zuerst einmal herzlichen Dank für die nette Begrüßung, wobei es mir eigentlich lieber gewesen wäre,es wäre bei mir nicht so weit gekommen  :rougi:

Zitat
Wurde die Immo aus der Masse freigegeben?
Kann ich nicht sagen, weiss ich nicht.

Zitat
Sind die möglichen Versteigerungserlöse höher als der Restkreditwert?
Leider nein, ich gehe davon aus, die Immos gehen weit unter Wert weg.

Zitat
Sind die Wohnrechte innerhalb der letzten 10 Jahre an Verwandte eingetragen worden?
Nein. Das Problem liegt darin, das der Voreigentümer auf eines der  Hinterhäuser noch Sondernutzungsrechte von mindestens ca. 10 Jahre hat, und die Miete davon einnehmen darf, laut Kaufvertrag (Notarvertrag). Kann das Objekt dadurch überhaupt Zwangsversteigert werden ?  Keine Ahnung....  :?

Zitat
Den Stand ihres Verfahrens können Sie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de ersehen.
Vielleicht versteh ich jetzt was falsch, aber unter Detail Suche habe ich nichts gefunden.
Ich habe meine Bundesland, Gericht, Name und Wohnsitz angegeben, also alles was mir bekannt ist.
Aktenzeichen des Insolvenzgerichtes, Registerart, Registergericht, Registernummer sagen mir nichts, also habe ich dort auch nichts eingetragen.
Sobald ich dann auf Suche starten klicke bekomme ich diese Meldung:
Zitat
Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage übereinstimmenden Veröffentlichungen gefunden!

Vielleicht bin ich zu doof für solche Sachen!  :shock:

LG
mylord
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ThoFa

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Re: Frage zur Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 10. Juli 2008, 11:27:24 »

Hallo,

dann senden Sie mal per PN Name und Gericht an mich oder Paps, wir schauen dann mal nach.

MfG

ThoFa
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mylord

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Re: Frage zur Wohlverhaltensperiode
« Antwort #4 am: 10. Juli 2008, 12:09:20 »

Danke ThoFa,

jetzt auf einmal funktionierts!

MfG

mylord
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paps

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Re: Frage zur Wohlverhaltensperiode
« Antwort #5 am: 10. Juli 2008, 17:46:07 »

Könnten Sie dann wenigstens mal die Einträge dort ohne Namen /Aktenzeichen IV(IK) ...hier einstellen?


Aus meiner Sicht vorab, es könnte zwangsversteigert werden, allerdings müßte eine Massefreigabe erfolgt sein, wenn sich ein Käufer mit den eingetragenen Sondernutzungsrechten findet.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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mylord

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Re: Frage zur Wohlverhaltensperiode
« Antwort #6 am: 10. Juli 2008, 19:47:37 »

Hallo paps,

Zitat
Könnten Sie dann wenigstens mal die Einträge dort ohne Namen /Aktenzeichen IV(IK) ...hier einstellen?

Hier:


I.In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ......... , geb. am ............, .........., .........., ................
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 27.12.06, um 11.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.Zur Treuhänderin (§ 313 InsO) wird ernannt: Frau Rechtsanwältin ..............,.............., ..............., ...................
II.Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.01.07 unter Beachtung des §174 InsO bei der Treuhänderin anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen, welche Siche-rungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungs-grund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Treuhänder leisten. Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 312 Abs. 1, 2 In-sO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.02.07 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts ............, .............., ............, .............. niedergelegt. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 09.03.07. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
.............., den 27.12.06
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts ................


Das wars, mehr steht nicht drin!

MfG
mylord  :?
« Letzte Änderung: 10. Juli 2008, 19:52:57 von mylord »
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mylord

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Re: Frage zur Wohlverhaltensperiode
« Antwort #7 am: 10. Juli 2008, 19:50:46 »

Das selbe gilt auch für meine Frau, auch Sie ist in privater Insolvenz, zum selben Zeitpunkt!
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enno

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Re: Frage zur Wohlverhaltensperiode
« Antwort #8 am: 10. Juli 2008, 21:15:04 »

 Hallo!!

Ich habe mal eine oder mehrere Fragen.

Meine Wohlverhaltensperiode ist jetzt noch 3 Jahre lang. Ist auch alles in Ordnung so weit.
Ich habe eine Frau kennengelernt und möchte mit Ihr eine WG eröffnen, an einen anderen Wohnsitz, innerhalb der selben Stadt.
Ist das möglich und könnten sich Nachteile für die Frau ergeben, bzw. wird die Frau mit in die Insolvenz
einbezogen?
« Letzte Änderung: 10. Juli 2008, 21:21:20 von enno »
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