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Autor Thema: Fragen zu Unterhaltspflichtigen Personen und die damit verbundene Pfändung  (Gelesen 1818 mal)

Barbara

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Guten Morgen,
Die ganze Zeit war es so, ich war Arbeitslos/Hausfrau und meine beiden Kinder gehen immer noch zu Schule. Mein Mann war bis vor kurzem voll Berufstätig und Alleinverdiener der Familie. Jetzt ist dieser aber seit ein paar Wochen schon Krank und er erhält Krankengeld.
Bis vor seiner Erkrankung war das mit dem Pfändungsbetrag ja auch kein Problem.
Aber seit er nur noch Krankengeld bekommt, sieht es wieder etwas anders bei uns aus.
Durch einen Zufall bekam meine Tochter (18) und ich jetzt einen 400,- Euro Job angeboten, welchen wir nicht abgelehnt haben.
Muss noch dazu schreiben, dass mein Mann und ich in der Inso sind.
Die ganze Zeit war es ja so, dass mein Mann für 3 Unterhaltspflichtige Personen aufkommen musste, aber wie ist das jetzt?
Fallen wir (meine Tochter und ich) da jetzt als Unterhaltspflichtige Personen raus?
Kann uns da jemand Antwort geben und wenn ja vielen Dank im Voraus.

Gruß Barbara
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horst69

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Nein, Ihr werdet nicht automatisch raus fallen !!

Das einzige was der IV tun kann, ist einen Antrag bei Gericht zu stellen, indem er beantrag, das Ihr raus fallen sollt. Solange das Gericht keinen Beschluß erlassen hat, seid Ihr in vollem Umfang unterhaltsberechtigt !!

Es würde mich aber sehr wundern, wenn zum einen der IV solch einen Antrag stellt und noch mehr würde es mich wundern, wenn das Gericht diesem tatsächlich statt gibt. Dafür sind die Einkünfte meiner Meinung nach zu gering!
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Barbara

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Danke für die schnelle Antwort.
Ich werde auf jeden Fall den IV darüber in Kenntnis setzen. Denn Ärger mit dem IV in der Inso kann ja schließlich keiner gebrauchen.
Dann heißt es abwarten, was er daraus macht. In der Hoffnung, dass er keinen Antrag bei Gericht stellen wird.

Gruß Barbara
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