Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: robertF am 11. November 2007, 19:31:05
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Hallo,
schön das es dieses Forum gibt.
Ich befinde mich seit 2004 in einer Privatinsolvenz nach gescheiterter Selbstständigkeit und bis 2010 in der WVP. Soweit so schlecht.
Ich arbeite z. zt. in einer Teilzeitbeschäftigung und erhalte regelmäßig Gehalt was knapp unter der Pfändungsgrenze liegt. Sonst keine Einkünfte.
Da ich zur Zeit mietfrei und mit geringen Nebenkosten lebe, kann es vorkommen, daß kurzfristig mein Geldvermögen z. B. auf der Bank über der Pfändungsgrenze liegt. Habe ich damit ein rechtliches Problem? Kann der TH eine Überprüfung meines Kontostand erreichen? Und was dann?
Wahrscheinlich keine gängige Fragen aber das Leben ist ja nun auch nicht leichtgängig. . .
Soviel erstnal, danke herzlich für Antwort.
Robi
PS. : Das Verfassen von Nachrichten geht nur im Zeitlupentempo etwas mühsam. Vielleicht liegt das an den schnatternden smileys
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"kann es vorkommen, daß kurzfristig mein Geldvermögen z. B. auf der Bank über der Pfändungsgrenze liegt"
Das könnte allenfalls, wenn überhaupt, im noch laufendem Insolvenzverfahren Fragen aufwerfen. Da 2004 eröffnet wurde, läuft das Insolvenzverfahren noch ?
Gruss
Feuerwald
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Hallo,
danke für die Antwort, nein, es wurde Anfang 2007 beendet. D. h. also ich könnte rein theoretisch auch z:B. ein Sparbuch einrichten und munter drauf los sparen, egal wie hoch der Betrag wird?
Danke+Gruss
Robi
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PS. : Das Verfassen von Nachrichten geht nur im Zeitlupentempo etwas mühsam. Vielleicht liegt das an den schnatternden smileys
Hallo Robi,
ist dieses Problem nach wie vor da, oder war es beim zweiten Posting schon wieder weg?
Höre zum ersten Mal davon, daher würde es mich interessieren, ob es evtl. nur temporär war.
Danke + Gruß
José
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Hallo Jose,
jetzt mit dieser Nachricht ist das Zeitlupenproblem nicht mehr da. Allerdings kann es gestern abend nicht meine Internet Verbindung gewesen sein als Fehlerquelle, da andere Seiten ok waren.
Gruss
Robi
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"D. h. also ich könnte rein theoretisch auch z:B. ein Sparbuch einrichten und munter drauf los sparen, egal wie hoch der Betrag wird?"
Ja, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällt das Verwaltungs-/Verfügungsrecht über (Neu)Vermögen wieder an den "Schuldner" zurück. Vermögen kann gebildet werden und wird nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst.
Gruss
Feuerwald