Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: hitman71 am 13. Februar 2009, 17:55:28
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Hallo Zusammen,
bei meinem Insolvenzverfahren war heute der Abschlusstermin. Gem. meines IV ist damit mein Verfahren abgeschlossen und das Gericht erläßt einen Bescheid, in dem mir die Restschuldbefreiung in Aussicht gestellt wird.
Soweit so gut. Ich bin dann also in der Wohlverhaltensphase.
Das heißt ja, das mein Gehalt weiter gepfändet wird.
Aber was ist z. b. mit Vermögenswirksamen Leistungen in Kombination mit einem Bausparvertrag? Wenn ich einen solchen abschließe, hat der IV was davon oder kann ich damit für mich sparen? (Bis jetzt habe ich die VL noch nicht beantragt)
Irgendwann sagte mir mal jemand, ich könnte im Lotto gewinnen und müsste davon nichts an den IV oder die Gläubiger abgeben? Stimmt das? Wenn ich nun Geld geschenkt bekomme oder gewinne, kann ich das Geld für mich behalten?
Wenn ich jetzt noch nebenbei ein Gewerbe anmelde und damit Geld verdiene, kann ich das alles für mich selbst behalten oder muss ich das meinem IV mitteilen und Ihm evtl. noch Geld geben?
Ist es richtig, dass meine Steuererstattung in der Wohlverhaltensphase mir gehört? Sofern ich nicht noch Schulden beim FA habe?
Es wäre super, wenn mir dazu jemand was sagen könnte.
Vielen Dank.
hitman71
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MissTraut