Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Chancenlos am 01. Oktober 2008, 14:46:28

Titel: Fragen zum Pfändungsfreibetrag
Beitrag von: Chancenlos am 01. Oktober 2008, 14:46:28
Hallo, ich bin ganz neu hier .... ich suche im Internet nach Hilfe und Infos und so bin ich hier gelandet vielleicht kann mir hier einer meine Fragen beantworten.

Mein Lebensgefährte und ich sind seid fast 5 Jahren zusammen . Er hat noch 2 Jahre Insolvenz vor sich. Jetzt sind wir zusammen gezogen , er lebt jetzt bei mir im Haus zusammen mit meinen 2 Kindern.

Er ist zur Zeit krank geschrieben und bekommt ca. 1430 ,00 Krankengeld , heute bekamen wir ein Schreiben das die Krankenkasse 297,00 euro abzieht, es wird gepfändet. Dürfen die das so einfach ,zähle ich irgendwie nicht oder wie verhält sich das überhaupt wenn man zusammen lebt ???
Ich habe ein eigenes Einkommen ,wird das vielleicht dann mit angerechnet ??? Ich bin so roatlos ...... :cry: :cry:
Titel: Re: Fragen zum Pfändungsfreibetrag
Beitrag von: ThoFa am 01. Oktober 2008, 15:23:07
Hallo,

ich gehe davon aus, dass der gepfändete Betrag an den IV/TH abgeführt wird !?

Das ist richtig so, weder Ihre Kinder noch Sie sind für Ihren LG unterhaltsberechtigte Personen.
Wenn er also keine Kinder hat und auch niemanden sonst unterhaltspflichtig ist, ist die Rechnung korrekt.

MfG

ThoFa