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Autor Thema: Fragen zur Steuererklärung  (Gelesen 1916 mal)

mirai

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Fragen zur Steuererklärung
« am: 02. Januar 2013, 12:36:56 »

Hallo!
Ich selber bin mitten in der Wohlverhaltensperiode und Frührentner ( geringe Rente )

Bisher haben meine Frau ( sie war Hausfrau ) zusammen unsere Einkommensteuererklärung gemacht.

Nun bin ich seit März 2012 Frührentner und meine Ehefrau hat einen feste Arbeitsstelle!

Wie verhält sich das jetzt mit der Einkommensteuererklärung?

Da meine Frau auch etliche Kilometer zur Arbeit hat würde sie es auch gerne alles angeben und die eventuelle Erstattung

natürlich auch! Bin ich weiter hin als Frührentner verpflichtet eine Einkommensteuer Erklärung ab zu geben?

Oder können meine Frau und ich jeder eine abgeben?

Hoffe habe mich einiger maßen ausdrücken können.

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paps

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Re: Fragen zur Steuererklärung
« Antwort #1 am: 02. Januar 2013, 16:16:10 »

Sie könnten getrennte Veranlagung beantragen.
Das sollte aber eine kompetente Person vorab berechnen.

Waren Sie 2012 bereits in der WVP, verbleibt ihr Anteil an der Erstattung bei Ihnen.
Anderen Falls müssen Sie eine Aufteilung der Erstattung beantragen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Prinz Eisenherz

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Re: Fragen zur Steuererklärung
« Antwort #2 am: 10. Januar 2013, 19:20:32 »

Ich :whistle: ihnen mal was Ja war auch meine Hoffnung.Den einen oder anderen Betrag kann gerade einer der in Inso lebt ja gebrauchen.
Das war auch bis vor kurzen immer der Fall, dass ich irgendwoher immer mal wieder wenn es auch nicht bis auf zwei Beträge nie viel Geld war was ich erstattet bekommen habe. Da ich aber erst seit kurzem in der WBP bin musste ich immer abführen. Jetzt wieder eine Mietnebenkostenerstattung aus 2011 in etwa von 260 €uronen von meinem früheren alten Vermieter. Auch die führte ich ab.Das blöde ist,da ich jetzt drin bin in dieser WVP bekomme ich zukünftig solche Transferleistungen an mich keine mehr. ein Da ich auch Rentner bin aber im Gegensatz zu Ihrer Angabe eine hohe  Bruttorente vor Pfändung bekomme musste ich genauso eine Einkommenssteuererklärung machen. Es ist wohl so, wenn über 1.300 €uronen Rente dann muss unter Umständen schon gezahlt werden an dem ach so verarmten Staat.
Ich habe aber auch die Erfahrung, dass dies auch für andere Dinge gilt die es so gibt.
Ein Beispiel ist, wenn es um den Versorgungsausgleich bei Scheidung nach einer langen Ehe geht wo ein meiast ja der Mann Partner schon in Rente ist aber der andere nicht.Wo er kann, zockt uns dieser Staat ab.Wie es mir jetzt gegangen hat zeigt euch mein Bericht.
  :thumbup:
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