Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: FuSchnickens am 28. März 2015, 13:37:56

Titel: Frau ist krank geschrieben, Post bezüglich Paragraph 295 Absatz 1
Beitrag von: FuSchnickens am 28. März 2015, 13:37:56
Hallo zusammen,

meiner Frau wurde zum letzten August gekündigt, seitdem hat sie sich für viele Stellen beworben. Da der Druck des Amtes immer größer wurde, der Umgang mit drepressiven Menschen scheint nicht geschult zu werden, stellten sich seit Oktober auch wieder die Panikattaken ein.

Meine Frau ist nun seit Ende Januar krank geschrieben, die regelmäßige Info an den Insolvenzverwalter ist erfolgt, sowohl über die Bewerbungen als auch über die Krankmeldungen.

Nun kam heute Post das eine Erwerbsobliegenheit des §295 Nr 1 Inso besteht. Aus der Gesetzesnorm würde sich alles weitere ergeben.

Wie haben wir das zu verstehen ? Ich habe den Insoverwalter schon angeschrieben und auch angeboten falls die Krankmeldungen der Arztes nicht reichen dann können wir den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Alles kein Thema.

Ist das als eine Info zu verstehen  ?

Wie könnte es nun weiter gehen ?

Freundliche Grüße und danke vorab.
Titel: Re: Frau ist krank geschrieben, Post bezüglich Paragraph 295 Absatz 1
Beitrag von: KarlPaul am 28. März 2015, 14:17:29
Weisen Sie Ihren netten Verwalter darauf hin das ihre Frau krank geschrieben ist und sich deshalb verständlicherweise solange nicht um eine Arbeit kümmern kann. Eine Gefährdung der RSB ergibt sich nicht.

Achten Sie auf die lückenlose Krankschreibung vom Arzt.
Eine Aufhebung der Schweigepflicht gegenüber dem TH ist weder nöig noch angemessen.
Titel: Re: Frau ist krank geschrieben, Post bezüglich Paragraph 295 Absatz 1
Beitrag von: FuSchnickens am 28. März 2015, 15:01:59
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort an einem Samstag. Das ist sehr nett. Nun bin ich auch wieder etwas beruhigter. Vielen Dank !  :thumbup: