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Autor Thema: Freiberuflich und Wohlverhaltensphase  (Gelesen 2604 mal)

Eifeljuwel

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Freiberuflich und Wohlverhaltensphase
« am: 08. Oktober 2011, 00:05:11 »

Hallo

ich befinde mich im letzten Jahr meiner Geschäftsinsolvenz. In dem Jahr vor meinem Ende nahm ich ein privates Studium zur " Lehrerin für Fitness auf", da ich einige Lizenzen nun erworben habe wie Fitnesstrainer in B-Lizenz, Sportrehatrainer und Ernährungstrainer, würde ich zu gerne endlich aus Harz 4 endlich  wieder kommen. Das Problem hier ist nur, dass kaum ein Fitnessunternehmen jemand auf Vollzeit fest einstellt. Die Angebote sind meistens nur auf 400 Euro und wenn es sich um mehr Stunden handelt,dann kann man das sehr gerne tun, jedoch NUR auf freiberuflicher Basis.

Fitnessunternehmen sagten mir, dass man bis zu 17.000 Euro im Jahr ohne Abgaben beim Finanzamt arbeiten kann!
Jedoch muss man sich doch Privatversichern lassen und sonstiges.

Wie sieht es damit aus was die Abgaben meines Treuhänders angeht?
Und darf man eine freiberufliche Tätigkeit während dessen eigendlich aufnehmen?

Ich könnte mich ja bei ihm selber erkundigen;jedoch ist dieser Mensch mir mehr als unangenehm.

ich hoffe daher hier auf Antworten und bedanke mich.

Liebe Grüsse :biggrin:
« Letzte Änderung: 08. Oktober 2011, 00:13:53 von Eifeljuwel »
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Feuerwald

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Re: Freiberuflich und Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 08. Oktober 2011, 11:57:51 »

Fitnessunternehmen sagten mir, dass man bis zu 17.000 Euro im Jahr ohne Abgaben beim Finanzamt arbeiten kann!

-> Es geht hier um die Umsatzsteuer (§ 19 USTG), die sog. Kleinunternehmerregelung. Das Sie in einer Regelinsolvenz stecken, ist zu vermuten, dass bereits einmal Selbständig waren, was noch keine 5 Jahre zurück liegt. Ich empfehle Fachkunden rat einzuholen.

http://dejure.org/gesetze/UStG/19.html

Unabhängig besteht natürlich eine Einkommensteuerspflicht.


Jedoch muss man sich doch Privatversichern lassen und sonstiges.

-> Man kann auch gesetzlich freiwillig versichert sein. Da Sie noch Leistungen nach dem SGB II beziehen, wäre zumindest für den Anfang ein aufstockender Bezug denkbar und somit die KV zunächst gesichert.


Wie sieht es damit aus was die Abgaben meines Treuhänders angeht

-> Hier kommt es auf den tatsächlichen Verfahrensstand an. Wenn das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben ist, greifen hier 295 Abs. 2 InsO.


Und darf man eine freiberufliche Tätigkeit während dessen eigendlich aufnehmen?

-> Dürfen darf man schon.
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Eifeljuwel

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Re: Freiberuflich und Wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 08. Oktober 2011, 14:04:06 »

Fitnessunternehmen sagten mir, dass man bis zu 17.000 Euro im Jahr ohne Abgaben beim Finanzamt arbeiten kann!

-> Es geht hier um die Umsatzsteuer (§ 19 USTG), die sog. Kleinunternehmerregelung. Das Sie in einer Regelinsolvenz stecken, ist zu vermuten, dass bereits einmal Selbständig waren, was noch keine 5 Jahre zurück liegt. Ich empfehle Fachkunden rat einzuholen.

http://dejure.org/gesetze/UStG/19.html

Unabhängig besteht natürlich eine Einkommensteuerspflicht.


Jedoch muss man sich doch Privatversichern lassen und sonstiges.

-> Man kann auch gesetzlich freiwillig versichert sein. Da Sie noch Leistungen nach dem SGB II beziehen, wäre zumindest für den Anfang ein aufstockender Bezug denkbar und somit die KV zunächst gesichert.


Wie sieht es damit aus was die Abgaben meines Treuhänders angeht

-> Hier kommt es auf den tatsächlichen Verfahrensstand an. Wenn das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben ist, greifen hier 295 Abs. 2 InsO.


Und darf man eine freiberufliche Tätigkeit während dessen eigendlich aufnehmen?

-> Dürfen darf man schon.



Vielen Dank Feuerwald
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