Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Lucy44 am 19. Oktober 2011, 12:34:41
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Hallo,
hoffe sehr, jemand kennt sich mit dieser Thematik aus, ich bin echt am Verzweifeln. Bin in die Privatinsolvenz gegangen, weil mein Mann und ich uns vor Jahren falsch beraten lassen haben, wir haben völlig überteuert Immobilien gekauft, welche damals noch vermietet waren. Uns wurde Altersvorsorge und enorme Steuerersparnisse in Aussicht gestellt. Wie auch immer, irgendwann waren die Wohnungen nicht mehr vermietet, die Kosten haben uns aufgefressen, so daß die Insolvenz für meinen Mann und mich der einzige Ausweg war.
Wir sind noch nicht in der Wohlverhaltensphase, jetzt haben die Treuhänder die Wohnungen "freigegeben". Das heißt, sie gehören jetzt wieder uns ... Wie soll denn das gehen, da kommen wieder horrende Kosten auf uns zu, welche wir gar nicht begleichen können!! Und werden das dann nicht neue Schulden, welche dazu führen können, daß uns die Restschuldbefreiung versagt wird?? Oder bleiben die Schulden so lange da, bis die Privatinsolvenz durch ist und werden dann fällig? Da hätten wir dann ja gar nich in die Insolvenz gehen brauchen, oder?? Hoffentlich kann jemand helfen...
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Da hätten wir dann ja gar nich in die Insolvenz gehen brauchen, oder??
Da gebe ich Ihnen zunächst recht.
Leider passiert es immer wieder, dass in Vorbereitung der Inso solche Probleme, wie Eigentumswohnungen, nicht zu Ende gedacht werden.
Ja, mach Freigabe müssen Sie für die Hauskosten und alle anderen Gebühren erneut aufkommen.
Diese möglicher Weise Neuschulden führen aber nicht zur Versagung der RSB.
Was kann, sollte man nun tun.
Zunächst mit dem Grundschuldgläubiger klären, ob eine Versteigerung angedacht ist.
Reagiert der Gläubiger nicht, sollte an einen Notverkauf, notfalls für wenige Euros, gedacht werden.
Leider gibt es eben diesbezüglich nicht die Möglichkeit der Eigentumsaufgabe.
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Hallo paps,
danke erstmal für die, wenn auch nicht gerade erfreuliche Antwort. Wie ist es denn aber, wenn wir für die Kosten nicht aufkommen können ( Hausgeld ... ) ???
Pfänden kann man doch nicht, weil wir in der Privatinsolvenz sind, damit haben wir doch Pfändungsschutz, oder liege ich da falsch? Werden die Schulden dann "gesammelt" und das ganze Elend kommt auf uns zu, wenn die Inso vorbei ist?
Wäre sehr dankbar für eine weitere Antwort.
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Pfänden kann man doch nicht, weil wir in der Privatinsolvenz sind, damit haben wir doch Pfändungsschutz, oder liege ich da falsch?
Das gilt "nur" für Insolvenzgläubiger. Neuschulden können auf "normalem" Wege eingefordert bzw. vollstreckt werden.
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Okay, und was heißt "normaler Weg"? Es wird doch schon gepfändet, mehr geht doch gar nicht wegen des Pfändungsfreibetrages, oder?
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Okay, und was heißt "normaler Weg"? Es wird doch schon gepfändet, mehr geht doch gar nicht wegen des Pfändungsfreibetrages, oder?
naja, ein Vollstreckungsbescheid ist ein Titel und der ist 30 Jahre gültig. Somit kann der Gläubiger vollstrecken, sobald das Inso Verfahren beendet ist.
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ich melde mich auch mal wieder :biggrin:
Das Problem in der INSO ist die Immobilienfreigabe durch den IV. Das wird in der regel immer dann gemacht, wenn für den IV kein Ertrag ersichtlich ist.leider müssen bei einer Immofreigabe auch wieder die hausgelder bezahlt werden das sind dann nämlich Neuschulden die mit der Inso nix zu tun haben und immer weiter auflaufen und am Ende der Inso als neue Schulden vollstreckt werden können und wohl auch werden.
Darum ist es in so einer Situation oberste Priorität entweder die Hütte zu verkaufen oder versteigern zu lassen.In der Regel wird sich die finanzierende Bank aber weigern einer Versteigerung zuzustimmen oder den freien Verkauf zuzulassen.Es gibt aber auch hier ...sagen wir mal halblegale Mittel...... die Bank in die Versteigerung zu zwingen.
Als erste Maßnahme sollte aber sein die Hütte zu vermieten damit wenigstens die hausgelder gedeckt sind.
ich weiss auch, dass eine normale vermietung in solchen Objekten meist schwierig ist, aber auch hier kann man in die trickkiste greifen und die Wohnung möbilieren und am Montagefirmen für ihre Monteure zu vermieten ...gibt so um die 20 € am Tag.
Als Tipp zur Möbelierung... mal bei der Diakonie nachfragen oder über e-bay eine preiswerte Einrichtung zusammenstellen....ist immer noch preiswerer als die Hauskosten weiter auflaufen zu lassen.
Auf in den Kampf
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Ich häng hier mal eine Frage dran.
Der Kredit für die Immoblilienfinanzierung ist doch Teil der Insolvenzforderungen, geht also mit der RSB "unter". Bleibt die Grundschuld, die aber nur zum Tragen kommt, wenn das Objekt verkauft oder zwangsversteigert wird.
Also müssten bei einem freigegebenen Objekt doch keine Finanzierungskosten mehr anfallen, so dass eine Miete die Hauskosten etc. wohl decken würde. Solange keine Zwangsverwaltung besteht, steht die Mieteinnahme dem Schuldner als Einkommen zur Verfügung und müsste, weil die Immoblilie freigegeben ist, auch nicht dem Insolvenzbeschlag unterliegen.
Stimmt meine Annahme oder gibt es andere Meinungen?
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Genau so ist es