"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Freigabe von Immobilien vor der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 3570 mal)

Lucy44

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Freigabe von Immobilien vor der Wohlverhaltensperiode
« am: 19. Oktober 2011, 12:34:41 »

Hallo,
hoffe sehr, jemand kennt sich mit dieser Thematik aus, ich bin echt am Verzweifeln. Bin in die Privatinsolvenz gegangen, weil mein Mann und ich uns vor Jahren falsch beraten lassen haben, wir haben völlig überteuert Immobilien gekauft, welche damals noch vermietet waren. Uns wurde Altersvorsorge und enorme Steuerersparnisse in Aussicht gestellt. Wie auch immer, irgendwann waren die Wohnungen nicht mehr vermietet, die Kosten haben uns aufgefressen, so daß die Insolvenz für meinen Mann und mich der einzige Ausweg war.
Wir sind noch nicht in der Wohlverhaltensphase, jetzt haben die Treuhänder die Wohnungen "freigegeben". Das heißt, sie gehören jetzt wieder uns ... Wie soll denn das gehen, da kommen wieder horrende Kosten auf uns zu, welche wir gar nicht begleichen können!! Und werden das dann nicht neue Schulden, welche dazu führen können, daß uns die Restschuldbefreiung versagt wird?? Oder bleiben die Schulden so lange da, bis die Privatinsolvenz durch ist und werden dann fällig? Da hätten wir dann ja gar nich in die Insolvenz gehen brauchen, oder?? Hoffentlich kann jemand helfen...
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Freigabe von Immobilien vor der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 19. Oktober 2011, 19:46:34 »

Da hätten wir dann ja gar nich in die Insolvenz gehen brauchen, oder??
Da gebe ich Ihnen zunächst recht.
Leider passiert es immer wieder, dass in Vorbereitung der Inso solche Probleme, wie Eigentumswohnungen, nicht zu Ende gedacht werden.
Ja, mach Freigabe müssen Sie für die Hauskosten und alle anderen Gebühren erneut aufkommen.
Diese möglicher Weise Neuschulden führen aber nicht zur Versagung der RSB.

Was kann, sollte man nun tun.
Zunächst mit dem Grundschuldgläubiger klären, ob eine Versteigerung angedacht ist.
Reagiert der Gläubiger nicht, sollte an einen Notverkauf, notfalls für wenige Euros, gedacht werden.

Leider gibt es eben diesbezüglich nicht die Möglichkeit der Eigentumsaufgabe.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Lucy44

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Freigabe von Immobilien vor der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 20. Oktober 2011, 09:40:40 »

Hallo paps,
danke erstmal für die, wenn auch nicht gerade erfreuliche Antwort. Wie ist es denn aber, wenn wir für die Kosten nicht aufkommen können ( Hausgeld ... ) ???
Pfänden kann man doch nicht, weil wir in der Privatinsolvenz sind, damit haben wir doch Pfändungsschutz, oder liege ich da falsch? Werden die Schulden dann "gesammelt" und das ganze Elend kommt auf uns zu, wenn die Inso vorbei ist?
Wäre sehr dankbar für eine weitere Antwort.
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Freigabe von Immobilien vor der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 20. Oktober 2011, 10:26:10 »

Pfänden kann man doch nicht, weil wir in der Privatinsolvenz sind, damit haben wir doch Pfändungsschutz, oder liege ich da falsch?

Das gilt "nur" für Insolvenzgläubiger. Neuschulden können auf "normalem" Wege eingefordert bzw. vollstreckt werden.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Lucy44

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Freigabe von Immobilien vor der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #4 am: 20. Oktober 2011, 10:50:23 »

Okay, und was heißt "normaler Weg"? Es wird doch schon gepfändet, mehr geht doch gar nicht wegen des Pfändungsfreibetrages, oder?
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Freigabe von Immobilien vor der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #5 am: 20. Oktober 2011, 11:35:20 »

Okay, und was heißt "normaler Weg"? Es wird doch schon gepfändet, mehr geht doch gar nicht wegen des Pfändungsfreibetrages, oder?

naja, ein Vollstreckungsbescheid ist ein Titel und der ist 30 Jahre gültig. Somit kann der Gläubiger vollstrecken, sobald das Inso Verfahren beendet ist.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

hanshabenix

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 52
  • Ruiniert Saniert Etabliert
Re: Freigabe von Immobilien vor der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #6 am: 31. Oktober 2011, 13:40:45 »

ich  melde  mich  auch  mal  wieder :biggrin:

Das Problem in der INSO ist  die  Immobilienfreigabe durch den  IV. Das wird in der regel immer dann gemacht, wenn  für den IV kein Ertrag ersichtlich  ist.leider   müssen bei  einer  Immofreigabe  auch wieder die hausgelder bezahlt werden  das sind dann nämlich Neuschulden  die mit der Inso nix zu tun haben und  immer  weiter  auflaufen und am Ende der  Inso  als  neue  Schulden vollstreckt werden können  und  wohl auch  werden.

Darum ist es  in so einer  Situation oberste Priorität entweder die Hütte zu verkaufen oder  versteigern zu lassen.In der  Regel wird sich die finanzierende Bank aber weigern einer Versteigerung zuzustimmen oder den freien Verkauf zuzulassen.Es  gibt  aber  auch  hier  ...sagen wir  mal  halblegale   Mittel......  die  Bank in die Versteigerung zu zwingen.

Als erste Maßnahme sollte aber sein die Hütte zu vermieten damit wenigstens die hausgelder gedeckt  sind.
ich weiss  auch, dass eine  normale vermietung  in  solchen Objekten   meist schwierig  ist, aber  auch hier  kann man in die trickkiste  greifen  und  die Wohnung  möbilieren und am Montagefirmen für  ihre  Monteure zu vermieten ...gibt  so  um die  20 €  am Tag.
Als Tipp   zur   Möbelierung... mal   bei der  Diakonie  nachfragen oder   über   e-bay eine  preiswerte Einrichtung zusammenstellen....ist  immer  noch preiswerer als  die Hauskosten weiter  auflaufen zu  lassen.
Auf in den Kampf
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Freigabe von Immobilien vor der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #7 am: 31. Oktober 2011, 17:22:58 »

Ich häng hier mal eine Frage dran.

Der Kredit für die Immoblilienfinanzierung ist doch Teil der Insolvenzforderungen, geht also mit der RSB "unter". Bleibt die Grundschuld, die aber nur zum Tragen kommt, wenn das Objekt verkauft oder zwangsversteigert wird.

Also müssten bei einem freigegebenen Objekt doch keine Finanzierungskosten mehr anfallen, so dass eine Miete die Hauskosten etc. wohl decken würde. Solange keine Zwangsverwaltung besteht, steht die Mieteinnahme dem Schuldner als Einkommen zur Verfügung und müsste, weil die Immoblilie freigegeben ist, auch nicht dem Insolvenzbeschlag unterliegen.

Stimmt meine Annahme oder gibt es andere Meinungen?
Gespeichert
 

hanshabenix

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 52
  • Ruiniert Saniert Etabliert
Re: Freigabe von Immobilien vor der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #8 am: 31. Oktober 2011, 17:45:54 »

Genau so  ist es
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz